19. Februar 2008

Nach drei Jahren: OZ entdeckt sittenwidrige Löhne

Sollte sich in der OZ etwas ändern? Verblüfft las ich heute:
Urteil: Lohn von 5 Euro sittenwidrig
Auspackhilfen in Supermärkten dürfen in Bremen und Bremerhaven nicht mit einem Stundenlohn von fünf Euro abgespeist werden. Das Arbeitsgericht der Hansestadt entschied einem gestern veröffentlichten Urteil (Az: 9 Ca 9 Ca 9331/07) zufolge, dass Löhne in dieser Höhe sittenwidrig sind, weil sie um mehr als ein Drittel unter dem Tariflohn liegen. ...
Verblüfft war ich, weil es nicht das erste Gericht ist, das fünf Euro Lohn für sittenwidrig hält, wovon aber die OZ keine Notiz nahm. Vor fast drei Jahren las ich:

Fünf Euro brutto die Stunde sind rechtswidrig

Urteil des Sozialgerichts Berlin: Arbeitslose müssen einen Vollzeitjob mit einem Entgelt unterhalb des Existenzminimums nicht annehmen. Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II legen Untergrenze fest. Geteilte Reaktionen ...
Vor einem Jahr machte ich nochmals vergeblich darauf aufmerksam. weil die OZ Löhne von weniger als fünf Euro für alltäglich darstellte.

Dass die OZ in dem heutigen Artikel nicht die sprichwörtliche Brücke zur Forderung von Arbeitsloseninitiativen nach zehn Euro Stundenlohn schlug und damit ein Minimum an Hintergrund vermittelte
, ist für die OZ völlig normal. Sie ist mit der Treibjagd auf Steuersünder so sehr ausgelastet und hinkt der Zeit dennoch hinterher. Das Internet ist schneller.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.

Google