21. Dezember 2007

Hartz 4: Thema verpasst

Lang und breit berichtete die OZ, berichtete unter anderem, alles bleibe für die Alg 2-Empfänger beim Alten, wofür sich etliche dieser Leute bedanken werden.

Sogar ein Kommentar wurde geschmiedet:

Natürlich schlug kein Bundesverfassungsrichter die Hartz 4-Verzapfer. Dabei hätten sie sogar eine ganze Tracht Prügel verdient. Ich plädiere jedoch für 200 Stunden gemeinnützige Arbeit, die jeder dieser Verantwortlichen zu leisten hätte.
Nichts erfuhr der Leser darüber, dass das gesamte Hartz-Paket Quatsch ist und nichts als mehr Bürokratie, Diskriminierung und vor allem mehr Armut brachte.

Keinen Zusammenhang stellte der Kommentator her zu den Zehntausenden unbearbeiteten Klagen und der damit zusammenhängenden Überlastung der Sozialgerichte, keinen Zusammenhang zu den Hunterttausenden Widersprüchen. Er erfasste nicht, dass die Gesetze der letzte Mist sind, den die Vorgängerregierung in Kraft setzte und den die jetzige verteidigt.

Keinen Zusammenhang fand ich in der OZ zu diesen Vorgängen:

Bundesrechnungshof rügt die Ungleichbehandlung der Erstattung von Wohn- und Unterkunftskosten bei Hartz IV

Der Bundesrechnungshof hat die Ungleichbehandlung der Erstattung der Unterkunftskosten in einem neuerlichen Bericht gerügt. Der Bundesrechnungshof kommentierte und rügte, dass Arbeitslosengeld II und Sozialleistungsbeziehern bei den selben Voraussetzungen "unterschiedliche Wohnungsgrößen und Wohnungsstandards zugestanden" werden. Es komme immer auf den zuständige Jobcenter an.

Keinen Bezug fand der Kommentator zu diesem Sachverhalt:

... Dieser ersten Schritt der Verfassungsrichter zur Entlarvung von Hartz IV als Verstoß gegen das Grundgesetz ist eine Ermutigung, dass auch unsere Klage gegen den 347 Euro-Regelsatz, erfolgreich sein wird", die Vorsitzende des Arbeitslosenvereins, die derzeit eine Musterklage gegen den Hartz IV-Regelsatz führt. "Ich hoffe im Interesse von Millionen leidvoll Betroffenen, dass sich dieses Verfahren nicht auch über zwei Jahre durch die Gerichtsinstanzen schleppen wird, ehe uns die höchsten Bundesrichter seinen Verstoß gegen den Artikel 1 des Grundgesetzes, die Menschenwürde, bestätigen werden und damit die so genannte Reform eines SPD-Kanzlers - der sich mittlerweile selbst mit gutem Job gen Osten aus dem Staube gemacht hat - endgültig gekippt ist.

Und auch dies spielte keine Rolle:

Chaos auf hohem Niveau
Herzstück der Hartz-Reform verfassungswidrig: ARGEN sind unzulässige Mischverwaltung. Sozialinitiativen fürchten noch größere Zumutungen für Erwerbslose

Die Hartz-IV-Gesetze sind nicht nur das Werk von Sozialdemagogen, sondern auch das von Stümpern. ...

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