14. September 2006

lupes Lesetipps

Zur Anrechnung von Verpflegungsmehraufwendungen

Erzielt ein Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft Einkommen und erhält zur Abgeltung von Mehraufwendungen, die durch Abwesenheit von der Wohnung entstehen, von seinem Arbeitgeber sog. Verpflegungsmehraufwendungen (Spesen), so stellt sich die Frage, ob diese der Bedarfsgemeinschaft als Einkommen zurechenbar sind.

Arbeitslose erhalten seit September keine Kopien ihrer Akte

Mehrere Bonner Rechtsanwälte/Innen haben gegenüber dem Erwerbslosen Forum Deutschland bestätigt, dass sie seit September keine Akten mehr von ARGE Bonn zugeschickt bekommen. Sie müssen sich dafür selbst in die Behörde begeben und können dort nach Terminabsprache die Akte einsehen und durch ARGE Kopien anfertigen lassen. Arbeitslosengeld II-Empfänger selbst können grundsätzlich keine Kopien mehr in der ARGE erhalten. Die Kosten für die Anfahrtswege, Zeitfaktor und Kopien werden durch die ARGE nicht getragen.

Dargestellt wird, wie sich Anwälte behelfen können.

Das ist für die OZ-Leser unwichtig. Dafür erfahren sie aus ihrer Heimatzeitung, dass es warm ist.

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