Wenn Erwerbslose „zum großen Teil“ Leser der OZ sind, wie die Chefredaktion dem Presserat mitteilte, müsste dieser Eintrag im Finblog ein wichtiges Ratgeberthema sein:
GDV-Tipps zum Schonvermögen
Seit 1. August gelten für Bezieher von ALG II neue Vermögensvorschriften.
Das Allgemeine Schonvermögen wurde gesenkt, das Altervorsorge-Schonvermögen erhöht.
Der Versichererverband GDV verbreitet dazu durchaus nützliche Hinweise, und zwar hier.
Entscheidend ist dieser Abschnitt:
Die Form der der Altersvorsorge dienenden geldwerten Ansprüche ist hierbeifrei wählbar. Es kann sich hierbei u.a. sowohl um Ansprüche aus privaten Rentenversicherungen als auch aus kapitalbildenden Lebensversicherungen handeln. Entscheidend ist der vertraglich vereinbarte Verwertungsausschluss vor Eintritt in den Ruhestand. Eine diesbezügliche (Oha!) Vereinbarung, die bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres reicht, wird hierbei als ausreichend erachtet.
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