2. August 2006

Kommentar über Bericht

Die Redaktion der Ribnitzer Zeitung übernahm einen Artikel der Stralsunder. Die Schlagzeile über dem Bericht ist ein Kommentar:
Mildes Urteil für Vergewaltiger einer 15-Jährigen
NICOLE BUCHMANN schrieb:
Zwar habe S. mit seinem Geständnis dem Opfer eine Aussage vor Gericht erspart, doch sei er eine potenzielle Gefahr. Die Jugendschutzkammer verurteilte ihn letztendlich zu vier Jahren und sechs Monaten.
Das mag in der Redaktion für ein mildes Urteil gehalten werden und diese Meinung hätte in einem Kommentar stehen können. Doch z. B. der Verurteilte hält das Urteil sicher nicht für mild.
Ob der Richter das Urteil als mild ansieht? Er hätte gefragt und dann zitiert werden sollen und alles wäre in Ordnung gewesen.

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