19. Juli 2006

Welch ein Satz!

Oje, heute folgte Teil 2 der juristischen Beratung in der Usedom-Peene-Zeitung:
Verband Zeit für Nacharbeit lassen
Dr. jur. Gerhard Seibert, Bundesrichter a. D., befasst sich mit dem Rechtsstreit um Abwasserbeitragsbescheide auf Usedom. U. a. sieht der Wahlinsulaner das Verwaltungsgericht in Erklärungszwang.
Das Fehlen der Prüfung der Beachtlichkeit des festgestellten Kalkulationsmängels überrascht vor allem auch deshalb, weil das
Verwaltungsgericht das Vorbringen des Zweckverbandes nicht in Zweifel gezogen hatte, wonach die Summe aller Hausanschlusskosten, gemessen am Bundesdurchschnitt, nur etwa 13 % und im Bereich des Verbandes nachweislich nur etwa 14,3 % der Gesamtaufwendungen für die Kanalisation ausgemacht habe.
Wie viele Leser werden dieses Juristen-Kauderwelsch verstehen? Welchen Sinn hat dann der Abdruck des Textes?

1 Kommentar:

  1. Ganz einfach: Der Workoholic Seibert vermisst sein Richteramt und bläst Strohhalme zu Baumstämmen auf.

    Hans Kolpak
    Biß der Wocher

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