Wer einmal in den Bezug von Alg II übergegangen ist, hat geringere Chancen als früher, wieder aus der Fürsorge in das Ver sicherungssystem aufzusteigen;
Ansprüche hierauf können nur noch durch eine ausreichend lange versicherungspflichtige Erwerbstätigkeit am »ersten Arbeitsmarkt« erworben werden.
Arbeitsbeschaffungs-, Qualifi zierungsmaßnahmen und Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwands entschädigung (»Ein-Euro-Jobs«) ermöglichen dagegen keine Rückkehr in die Arbeits losen versicherung mehr.
INTERVENTION. Zeitschrift für Ökonomie 3(1), 2006, 16–33
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