Ich bin schon gespannt, wann die Heimatzeitung die Themen bearbeitet, die sich aus dem
Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern
ergeben.
Beispiele:
1.
Mit dem JobCard-Verfahren wird eine der umfangreichsten Sammlungen personenbezogener Daten in Deutschland entstehen, denn an zentraler Stelle werden Daten von ca. 40 Millionen abhängig Beschäftigten gespeichert. Da dieses Verfahren praktisch jeden Arbeitnehmer und jeden Arbeitgeber – unabhängig von der Zahl der Beschäftigten – betreffen wird, sollte man eine breite öffentliche Diskussion erwarten. Dies ist erstaunlicher Weise nicht der Fall.
2.
In der zweiten Hälfte des Jahres 2005 führte der von der Bundesregierung nicht erwartete Anstieg der Kosten des Arbeitslosengeldes II zu einer öffentlichen Missbrauchsdiskussion mit teilweise abenteuerlichen Zahlen. So ist verbreitet worden, dass bis zu 20 % der ALG-II-Empfänger zu Unrecht Leistungen beziehen würden. Diese Quote ist aus einer datenschutzrechtlich ohnehin sehr zweifelhaften Telefonaktion der Bundesagentur für Arbeit hochgerechnet worden: Betroffene, die telefonisch nicht erreicht werden konnten oder eine Teilnahme an der Aktion ablehnten, wurden dem Generalverdacht des Leistungsmissbrauchs ausgesetzt. Mit der Wirklichkeit hatte diese Zahl jedoch nichts gemein, worauf auch Fachleute der Bundesagentur hingewiesen haben. Dennoch wurden im politischen Raum weitere datenschutzrechtliche Einschnitte gefordert, beispielsweise weitere anlassunabhängige Abgleiche über die bereits gesetzlich geregelten Datenabgleiche hinaus.
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