9. Juli 2006

Missglückte Meldung

Dass am Beginn einer Meldung das Wichtigste steht, lernt jeder Volontär zu Beginn seiner Ausbildung. Was war für H. Nitzsche von der Usedom-Peene-Zeitung das Wichtigste?
Gericht fällt Urteil zur Beitragssatzung
Die Schlagzeile sagt nicht viel aus.
Wie der Wolgaster Rechtsanwalt Reinhard Hertzsch gestern unsere Redaktion informierte, habe das Verwaltungsgericht Greifswald in einem von ihm betreuten Verfahren mit Beschluss vom 27. Juni 2006 in einem Eilverfahren die Rechtswidrigkeit der Beitragskalkulation und damit der Beitragssatzung festgestellt.
Dass der Rechtsanwalt der OZ etwas mitteilte, ist also das Wichtigste. Das bedeutet doch, dass die Redaktion froh ist, überhaupt von jemand informiert zu werden im gruseligen sog. Sommerloch.
Worüber informierte er? Eine Beitragssatzung sei rechtswidrig. Und welche? Das erfuhren die Leser nach diesem Satzungetüm im nächsten Satz:
„Dies bedeutet, dass die vom Zweckverband erlassenen Abwasserbeitragsbescheide ohne wirksame Rechtsgrundlage und damit
aufzuheben sind“, so Hertzsch.

Genau das ist die Nachricht!

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.

Google