Bundessozialrichter rügt Verschärfung von Hartz IV
Jurist äußert Zweifel an Zulässigkeit der Regeln für eheähnliche Gemeinschaft und Stiefeltern / Kritik an Umkehr der Beweislast
Die Verschärfungen im Hartz-IV-Gesetz für eheähnliche Gemeinschaften und Stiefeltern hat Bundessozialrichter Ulrich Wenner kritisiert. Die am 1. Juni vom Bundestag beschlossenen Änderungen seien "verfassungsrechtlich problematisch".
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