13. Mai 2006

Gegenrecherche fehlt, Leser verwirrt

Die Usedom-Peene-Zeitung berichtete:
... Wie zu erfahren war, ist beim Finanzgericht Münster (Az.: 12 K 6263/03 E) eine Musterklage anhängig. Die Richter haben zu prüfen, ob der Solidaritätszuschlag verfassungskonform ist, „da das Gesetz nicht zeitlich beschränkt ist“, wie Dr. Franz Jeschek, Sachgebietsleiter im Finanzamt, unterstreicht. ...
Wer hat hier geschlafen, der Finanzbeamte oder Autor Tom Schröter?
Denn in der Pressemitteilung Nr. 12 vom 29.11.2005 des Finanzgerichtes ist nachzulesen:
Solidaritätszuschlag verfassungsgemäß
Keine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht
Es verstößt nicht gegen das Grundgesetz, dass auch mehrere Jahre nach der Wiedervereinigung ein Solidaritätszuschlag zur Einkommensteuer erhoben wird. Dies entschied in einem heute veröffentlichten Urteil der 12. Senat des Finanzgerichts Münster (Urteil vom 27.09.2005, Aktenzeichen 12 K 6263/03 E).

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