Nullrunden für Rentner,
weil die Rentenkassen klamm sind, aber Franz Müntefering will auf bis zu 61 Milliarden Euro Rentenversicherungsbeiträge von scheinselbständigen „GmbH-Chefs“ verzichten.
Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einem erst jetzt veröffentlichten Urteil entschieden, dass ein Allein-Geschäftsführer einer Ein-Mann-GmbH als „arbeitnehmerähnlicher Selbständiger“ anzusehen ist und damit der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegt. Schätzungsweise eine halbe Million Geschäftsführer, die ausschließlich für ihre eigene GmbH arbeiten könnten nach diesem Urteil versicherungspflichtig werden.
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