21. April 2006

Vorschriftsmäßig über Vorschriften berichtet

Über Vorschriften berichtete die Greifswalder Zeitung:
Das Verbringen von Geflügel, anderer in Gefangenschaft gehal-tener Vögel und von Bruteiern ist innerhalb des Landkreises und aus dem Landkreis heraus ohne vorherige Erlaubnis des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamts verboten.
Dazu bitte hier nachlesen:

Bitte verbringen Sie mich zum Flughafen! ... In der Amtssprache ist es ein geläufiges Verfahren, unauffällige Verben mit Vorsilben zu versehen, sodass sie auffällig werden. Dadurch soll der Ton offizieller klingen, korrekter, bedeutsamer. Tatsächlich klingt er eher seltsam, wenn nicht gar gruselig. In Polizeiberichten wimmelt es von solchen vorsilbigen Schauergeschöpfen. Wenn vom Transport von Verletzten die Rede ist, dann heißt es grundsätzlich: "Die verletzten Personen wurden ins Krankenhaus verbracht." Ich gebrauche das Verb "verbringen" eher in aktivischen Zusammenhängen wie "Meinen letzten Urlaub habe ich in Frankreich verbracht" und "Meine Nachbarin verbringt viel Zeit vor dem Fernseher". Als Synonym für "bringen" verwende ich es nicht. Jedenfalls habe ich noch zu keinem Taxifahrer gesagt: "Bitte verbringen Sie mich zum Flughafen!" ...

Jedem, der meint, niemand dürfe Vorschriften ins Deutsche übersetzten, rate ich: Doch, jeder darf! Ich erinnere mich an ein Gespräch mit dem Nürnberger Oberbürgermeister Maly, der mir sagte, dass alle Verwaltungsvorschriften, die die Bürger direkt angingen, im Rathaus von einer Arbeitsgruppe in verständliches Deutsch übersetzt würden. Wenn das hier niemand tut, sollten wenigstens die Journalisten Bürokratendeutsch tilgen.

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