Das berichten seit gestern alle Online-Ausgaben der deutschen Presse.Sechs Bundestagabgeordnete von CDU/CSU, SPD und FDP wollen mit einer Klage in Karlsruhe die Veröffentlichung der Nebentätigkeiten von Parlamentariern verhindern. ... Veröffentlicht werden soll, ob die Nebeneinnahmen von im Monat zwischen 1000 bis 3500 Euro, bis zu 7000 Euro oder darüber liegen. Für Freiberufler gelten Sonderbestimmungen.
Wäre mein Vorschlag, vor einem Jahr dem Bundestagspräsidenten unterbreitet, verwirklicht worden, könnte niemand klagen.
Die Idee: Bundestagsabgeordnete erhalten einen Freibetrag, bis zu dessen Höhe sie hinzuverdienen dürfen. Alles was darüber hinaus verdient wird, erhält automatisch der Staat. Ihre Nebeneinkommen brauchen sie nur dem Bundestagspräsidenten zu melden, ohne dass die Daten veröffentlicht werden. Was Alg 2-Empfängern recht sein soll, muss Bundestagsabgeordneten billig sein.
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