Für 55-Euro-Diebstahl geht's ein halbes Jahr hinter GitterDas ist natürlich nur die halbe Wahrheit. Doch D.B. benötigte 957 Anschläge, um dann mit diesem Satzungetüm endlich klarzustellen:
... Darauf und auf die Tatsache, dass die für die jüngste Verurteilung aus dem Jahre 2002 die Bewährung noch nicht abgelaufen ist und diese zudem ebenfalls aus einer Eigentumsstraftat resultierte, gründete die Staatsanwältin ihren Antrag, den Angeklagten wegen Diebstahls und Verletzung der Bewährungspflicht zu einer Haftstrafe von sechs Monaten zu verurteilen. ...
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