Finblog.de macht auf zweierlei aufmerksam, das dringend Erwähnung auf der Ratgeber- oder Geldseite verdient:
Viele Leute glauben, seit den BGH-Urteilen im Herbst vergangenen Jahres müsste es bei der Kündigung einer Lebens- oder Rentenversicherung mehr Geld zurückgeben. Ein Irrglaube, denn die Lebensversicherer sind schon wieder einen Schritt weiter: Sie schließen einfach den Anspruch auf einen Bar-Rückkaufswert vertraglich aus - und das Landgericht Hamburg hat das im Januar 2006 für in Ordnung befunden (Az: 302 O 144/04). ...
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Der “Tagesspiegel” beschäftigt sich heute auf seinen Verbraucher-Seiten mit geplanten “Rente ab 67″. Die Bundesregierung plant, das Regelaltersgrenze für die gesetzliche Rente auf 67 heraufzusetzen. Vorher kann man zwar noch in Rente, muss aber Abschläge hinnehmen (pro Jahr 3,4%).Die Allianz Lebensversicherung erklärte laut “Tagessspiegel“, es sei gar kein Problem, auch die Laufzeit einer privaten Lebensversicherung zu verlängern. Hoffentlich ersetzt die Allianz dann auch ganz unproblematisch den Steuerschaden. ...
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