14. Februar 2006

Wer erlaubt wem was?

Wie verschieden eine Nachricht getitelt werden kann, zeigt dieses Beispiel:
Online-Ausgabe der OZ:

Gasunternehmen erlauben Privatkunden Lieferantenwechsel
... Führende deutsche Gasunternehmen wollen allen Privatkunden bereits zum 1. April den Wechsel zu einem anderen Lieferanten
ermöglichen. Dazu verpflichteten sie sich beim Bundeskartellamt, wie Behörde in Bonn mitteilte. Das Kartellamt habe daraufhin die Missbrauchsverfahren wegen des Verdachts überhöhter Endkundenpreise eingestellt. ...
Die Schlagzeile trifft den Sachverhalt, denn sie zeigt, wer wem was erlaubt und lässt erkennen, wie Monopolisten ihre Kunden im übertragenen Sinne knebeln können.
Ich stelle mir vor, Sie möchten ihr Girokonto von einer anderen Bank führen lassen und Ihre bisherige würde sagen: "Nein, das erlauben wir Ihnen nicht." Doch Millionen Kunden lassen es sich gefallen, wenn es der Gasanbieter es nicht will.

Spiegel online:
GASMARKT
Versorger knicken vor Kartellamt ein

Das ist noch fraglich, denn wie sich die Monopole die Durchleitung des Gases bezahlen lassen, ist noch nicht klar.

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