Die Richter des Bundesgerichtshof bestätigten im Oktober 2005 :
... daß die deutschen Lebensversicherer über Jahre mit intransparenten Klauseln gearbeitet haben. Sie nannten auch eine Faustformel,Die OZ kann einen aufklärenden Artikel auf der Ratgeber- oder der Geldbörse-Seite platzieren. Die Zeitung böte damit einen Service an, der für die betroffenen Leser viel Geld wert wäre.
wieviel die Lebensversicherer ihren Kunden bei einer frühzeitigen Vertragskündigung mindestens zahlen müssen. Für Nachforderungen seitens der Kunden kommen Verträge in Frage, die in den Jahren 1994 bis 2001 geschlossen und nach wenigen Jahren gekündigt worden sind. ... Nur wenige haben bisher Nachforderungen gestellt, obwohl möglicherweise mehrere Millionen Verbraucher noch Geld erhalten könnten. So verstreichen Fristen, und mancher Anspruch verfällt.
... Ein Brief an den ehemaligen Lebensversicherer reiche, um die Frist zu hemmen.
... Einen entsprechenden Musterbrief gibt es zum Beispiel auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg (www.vzhh.de).
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.