„17,8 Prozent aller Bürger sind Hartz-IV-Empfänger ..."Dazu nahm der Pressesprecher der Arbeitsagentur Stralsund Stellung.
Herr Hüfken bezeichnet die Empfänger von Arbeitslosengeld 2 auch als solche. Dies ist der korrekte Ausdruck und wird von ihm auch so verwendet.
In einem langen Gespräch mit der Presse, in dem es um den Bereich des SGB II geht, ist es aber so, dass die Begriffe als solche ("Hartz IV", "Arbeitslosengeld 2" etc.) häufig im Zusammenhang verwendet werden. Darauf, was der Journalist nun letztendlich in seinem Bericht verwendet bzw. wie die Worte des Gesprächspartners zitierfähig wiedergegeben werden, bestehen nur geringe Einflussmöglichkeiten, solange der Sinn für den Leser nicht entstellt wird. Vorliegend ging es darum, zu verdeutlichen, wie viele Menschen in der Region Leistungen nach dem SGB II beziehen, welches wiederum Ausfluss von "Hartz IV" ist. Mithin ist im Ergebnis die Botschaft angekommen, wenn auch bedauerlicherweise mit einer nicht korrekten Bezeichnung der Leistung als solcher.
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