... Der Daewoo-Fahrer musste sich nun wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Das Amtsgericht berücksichtigte, dass Reinhard K. 21 Jahre lang unfallfrei gefahren war. ...
Lokalchef Reinhard Amler kommentierte das Urteil:
Wo bleibt die Verhältnismäßigkeit?Das Amtsgericht wird seine Gründe für die Milde des von ihm ausgesprochenenen Urteils gegen den Greifswalder Kraftfahrer haben. Mit dem gesunden Menschenverstand ist dies aber nicht vereinbar.Dem Richter fehlt also gesunder Menschenverstand. Ich bin gespannt, ob sich der Richter das gefallen lässt.
1050 Euro für das Leben eines 18-Jährigen. Für Eltern, die ein Kind auf derlei tragische Weise verloren haben, muss das wie Hohn sein. Zumal geringe Delikte im Straßenverkehr oft schon sehr hart bestraft werden. Wo bleibt da die Verhätnismäßigkeit?
Warum fragte Herr Amler die Leser und nicht den Richter? Das ist fahrlässig.
Zur Erläuterung:
Der Tatbestand des § 222 StGB lautet:
Wer durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Und hier fand ich:
Die fahrlässige Tötung gilt als das klassische Fahrlässigkeitsdelikt schlechthin. Die kriminogene Bedeutung der fahrlässigen Tötung ist eher gering, da sie vor allem eine Folge von Verkehrsunfällen ist.
Problematisch bei sämtlichen Fahrlässigkeitsdelikten ist die Beurteilung des Sorgfaltsmaßstab des Täters. Insofern ist stets abzuwägen, ob die Sorgfaltspflichtverletzung dem Täter noch zurechenbar ist, um eine Strafbarkeit zu begründen.
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