Sven Jeske gab in seinem Bericht
Kreis senkte Mietzuschuss für Arbeitslose
ein Beispiel für die skandalöse Öffentlichkeitsarbeit der Sozialagentur:
Ohne die Öffentlichkeit zu informieren, hat der Kreis seine Mietzuschüsse für Bezieher von Arbeitslosengeld II gesenkt.
Wichtig ist zu wissen, dass die Sozialagentur keinen eigenen Pressesprecher hat. Das erledigt die Pressestelle der Kreisverwaltung, da die Sozialagentur eine Einrichtung der Kreisverwaltung ist. Meinen Hinweis vom Juli, diesen Zustand schleunigst zu ändern, missachtete die Agentur. Der Agenturchef vermutet wahrscheinlich, dass die meisten Alg-2-Empfänger keine Zeitung lesen. Warum das so sein kann, schrieb ich hier.
Hier eine Textpassage aus Jeskes Bericht, der ein wichtiger Hinweis fehlt:
Wo Wohnungen aufgrund von Sanierungen im Durchschnitt teurer waren, hob der Kreis seinen Zuschuss an. Für die von Zuschusskürzung betroffenen Alg II-Empfänger ist das kein Trost. Mitunter aber entkommen sie schon wegen des Mangels an angemessenem Wohnraum einem Umzug. Für Alleinstehende etwa gebe es beispielsweise in Anklam gar keine Wohnungen in der vom Gesetzgeber festgelegten Größe, die nur 4,12 Euro je Quadratmeter koste, stellte ... der Vorsitzende der dortigen Wohnungsgenossenschaft, Klaus-Dieter Lehrkamp, klar.
Müssen Anklamer und andere Alg-2-Empfänger dennoch die Differenz zwischen dem Mietzuschuss und der tatsächlichen Miete selber bezahlen?
Dass erfolgreich Druck auf die Verwaltungen ausgeübt werden kann, können Sie hier lesen:
Die Probleme um die Unterkunftskosten sind kommunale Entscheidungen, daß heißt nicht Minister Clement legt die Angemessenheit und die Verfahren fest, sondern die örtlichen (Sozial)verwaltungen. Das Verfahren und die Modalitäten (Unterkunftsrichtlinien) werden in den Sozialausschüssen, Stadtrat und Sozialverwaltungschefetagen entschieden. Folglich lässt sich hier politischer und materieller Druck ausüben.
Die Tacheles Aktivitäten haben auch auf Wuppertaler Ebene schon Änderungen erzeugt, Amtsleiter Lenz hat eine 10 % Kulanzgrenze für Bestandsfälle eingeführt Kosten der Unterkunft. Nach der öffentlichen Kritik hat die Verwaltung auch schnell die Richtlinie in Bezug auf die Fristen zur Kostensenkung modifiziert. Die Regelung wurde von "spätestens nach 3 Monaten" sei zur Kostensenkung aufzufordern KdU Wuppertal in nach zwei und "nach weiteren 3 Monaten nur noch die angemessenen Unterkunftskosten als Bedarf zu berücksichtigen" geändert KdU Richtlinie Wpt 8.2005 .
Ich bin gespannt, ob sich Sozialverband, Arbeitslosenverband und die Gewerkschaften für die Betroffenen einsetzen. Darüber würde ich gern etwas in der OZ lesen und auch über deren Gründe, sich in diesem Fall nicht einzusetzen.
Noch etwas hätte mich interessiert: Informierte die Sozialagentur ihre Kunden nicht, um das Porto für die Briefbeförderung zu sparen? Verlangt sie also, die Betroffenen könnten anrufen, um zu erfahren, warum sie weniger Geld erhalten?
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