13. Oktober 2005

Themenvorschläge

Merkel in Reihen der SPD noch umstritten,
berichtete die OZ auf der Deutschland-Seite.
... Sollte eine große Koalition zu Stande kommen, werde er für Merkel stimmen, „auch wenn die Hand blutet“, sagte Fraktionsvize Ludwig Stiegler. Der Juso-Vorsitzende Björn Böhning beurteilt die Lage hingegen skeptisch. „Die Chance, dass Frau Merkel von der SPD zur Bundeskanzlerin gewählt wird, liegt bei 50 Prozent“, sagte er.

Was hat der Leser davon, dies zu wissen? Nichts, denn schon in wenigen Tagen sind diese Aussagen nichts mehr wert.
Stattdessen wäre jetzt Gelegenheit, mit diesen Themen das Interesse der Leser zu wecken:
Am 30. März stand in der "Welt":
868 Bundesbeamte haben Nebenjobs
Die höchsten Anteile bei den genehmigten Nebenjobs für Beamte weisen das Justizministerium, das Landwirtschaftsministerium, das Verkehrsministerium und das Verteidigungsressort aus.
Soll das so bleiben?
Oder:
Wie ist seit dem 22. August die Nebentätigkeit der Bundestagsabgeordneten geregelt?
Was spricht dagegen, eine Regelung einzuführen, die der ähnelt, die Empfänger von Arbeitslosengeld 2 zu beachten haben?
Dazu fand ich den Abschluss eines Briefwechsels zwischen einem Bürger und dem Büro des Bundestagspräsidenten. Den Brief müssen Sie nicht lesen, denn er ist sehr lang:
DER PRÄSIDENT
DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES
Referat Kommunikation Ihr Zeichen: oeh-bu
Sehr geehrte Frau Oehlrich,
vielen Dank für Ihre Antwort. Erwarten Sie bitte kein Verständnis von mir dafür, dass Sie Wortmeldungen abgewartet haben, bis der Posteingang zum Thema versiegte, um dann mit einem Rundumschlag alle Schreiben zu beantworten.
Ihre Antwort klärt in keiner Weise, warum mein Vorschlag nicht beachtet wird, die Möglichkeiten des Zuverdienstes nach dem Hartz-4-Spargesetz auf Abgeordnete anzuwenden.
Sie antworten mir:
„Als Inhaber eines öffentlichen Amtes und Träger eines freien Mandats ist ihre Stellung nicht mit der von Arbeitnehmern zu vergleichen.“
Es geht mir nicht darum, Arbeitnehmer mit Abgeordneten zu vergleichen, sondern darum, die Zuverdienst-Möglichkeiten für Alg-2-Empfänger auf MdB und auch MdL anzuwenden. Im Übrigen sind Alg-2-Empfänger gerade keine Arbeitnehmer, sondern Langzeitarbeitslose, die vom Staat alimentiert werden wie MdB, nur auf einem anderen Niveau.
Sie schreiben mir:
„...dass die Ausübung des Mandats bei Bundestagsabgeordneten eine Vollzeitbeschäftigung ist, sie aber neben ihrem Mandat weitere berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeiten ausüben dürfen.“
Wo ist denn da der Unterschied zwischen den Personengruppen, den Sie heraustellen? Langzeitarbeitslos zu sein, ist ebenfalls eine Vollzeitbeschäftigung, neben der der Betroffene Nebentätigkeiten ausüben darf.
Weiter heißt es in Ihrem Schreiben:
„Jeder Abgeordnete hat für sich selbst zu entscheiden, wie er seine Zeit einteilt und in welcher Weise er sein Mandat mit anderen Verpflichtungen und Tätigkeiten in Einklang bringen kann.“
Worin besteht hier der Unterschied zwischen MdB und Langzeitarbeitslosem?
Wenn 70 Prozent der MdB keine andere bezahlte Tätigkeit als das Bundestagsmandat ausüben, müsste doch die Minderheit von 30 Prozent mit jeder noch so scharfen Regelung zu überstimmen sein.
Einen Unterschied haben Sie festgestellt, den ich akzeptiere:
„Abgeordnete haben ihr Mandat nur auf Zeit, ...“,
denn Langzeitarbeitslose über 50 Jahre haben ihre Arbeitslosigkeit bis zur Rente zu schleppen.
Sie schreiben weiter:
„...niemand kann verlangen, dass sie alle ihre Verbindungen ins Berufsleben aufgeben, in das viele von ihnen nach durchschnittlich 7 bis 8 Jahren im Parlament zurückkehren.“
Ich verlange das nicht. Mit dem Beschneiden der Einkünfte aus Nebentätigkeit muss niemand seine Verbindung ins Berufsleben aufgeben. Den Langzeitarbeitslosen wird sogar suggeriert, mit Nebentätigkeit für einen Hungerlohn sei der Wiedereinstig in das Berufsleben in greifbare Nähe
gerückt. Merken Sie, dass Ihre Argumente keine sind?
Sie schreiben:
„Gegen die häufig erhobene Maximalforderung nach dem „gläsernen“ Abgeordneten, der sämtliche Einkünfte offen legt, sprechen zum einen verfassungsrechtliche Hindernisse wie etwa der Mandantenschutz bei Anwälten.“
Gäbe es eine Kappung der Einkünfte aus Nebentätigkeit, brauchte niemand jemandem Rechenschaft über deren Höhe abzulegen. Keinerlei Information über das private Einkommen müsste in die Öffentlichkeit. Doch sollte der öffentliche Überblick über die Art der Nebentätigkeiten erhalten bleiben und der Bundestagspräsident sollte das streng kontrollieren.
Die Polemik des Bundestagspräsidenten: „Wir sollten darüber diskutieren, was für ein Parlament wir wollen. Wollen wir ein Parlament, das nur aus Beamten besteht? Oder wollen wir auch künftig Rechtsanwälte, Professoren, Unternehmer und Gewerkschafter haben?“ wäre überflüssig.
Sie schreiben:
„Auf Anregung von Bundestagspräsident Thierse beraten derzeit die Fraktionen über die Verhaltensregeln mit dem Ziel, diese weiter zu verschärfen und zu präzisieren.“
Warum beraten die Betroffenen unter sich. Wer hat mit den Langzeitarbeitslosen beraten, wie mit ihnen verfahren wird, als es darum ging, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammenzulegen? Warum werden Meinungen wie meine mit einem Standardbrief abgeblockt und nicht im Gegenteil öffentlich gemacht? Wo kann ich die Wortmeldungen der vielen anderen Bürger nachlesen, die sich in dieser Angelegenheit an Sie gewandt haben. Mich interessiert sehr, welche
Vorschläge andere Bürger unterbreiteten.

Dieser Brief blieb unbeantwortet.

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