Kreativität bei Pegasus gefragt,
heißt es in der Grevesmühlener Zeitung, in der Redakteure mitunter die Grenze zur Schleichwerbung testen. Hier ein weiteres Beispiel:
Die Pegasus-Kunstschule in Gadebusch hält ein breites Angebot für Kinder, Jugendliche und Erwachsene bereit, die sich kreativ betätigen möchten. Musikinteressierte können verschiedene Instrumente erlernen, wie zum Beispiel Blasinstrumente, Klavier, Keyboard, Akkordeon, Gitarre, Flöte oder Schlagzeug.
Im Bereich Tanz können Kinder ab vier Jahren und ab sechs Jahren die ersten Ballettschritte erlernen. Jugendliche und Erwachsene können sich beim Jazz-Dance betätigen. Wer lieber den Pinsel schwingt, kann sich im Mal- und Zeichenkurs ausprobieren...
Gibt es für diese Meldung ein begründetes öffentliches Interesse oder ein Informationsbedürfnis der OZ-Leser? Ist das nicht der Fall, handelt es ich um Schleichwerbung.
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