22. August 2005

Arbeitslose diskriminiert?

Ich möchte nicht über Gerichtsberichte richten. Doch vorstellen möchte ich einen Bericht von Peter Schlag in der Grimmener Zeitung
Dieb zu Freiheitsstrafe verurteilt
Zbigniew K. wurde erwischt. Der Richter ordnete Untersuchungshaft an – seit dem 20. Juni lernt der 27-Jährige, nach eigenen Angaben seit anderthalb Jahren arbeitslos, mit der Stralsunder Justizvollzugsanstalt einen deutschen Knast kennen. Wie es in polnischen Gefängnissen aussieht, weiß der Angeklagte schon, verbüßte er dort doch bereits eine dreieinhalbjährige Freiheitsstrafe.
Von zwei Vollzugsbeamten in den Gerichtssaal gebracht, gab Zbigniew K. seine Straftaten zu und entschuldigte sich beim Richter dafür. Die Verhandlung dauerte trotzdem recht lange, da der komplette Verlauf dem Angeklagten verdolmetscht wurde.
Das Geständnis werteten Staatsanwalt und Richter für den Angeklagten.

Nach dieser unnötigen Einleitung endlich die Information:
Der wurde dennoch wegen sechsfachen schweren Diebstahls zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Das ist nicht ärgerlich. Doch ich weise auf einen Ausrutscher hin, der schnell überlesen wird:
Was hat die Arbeitslosigkeit des Angeklagten mit den Diebstählen zu tun? Darüber berichtet Peter Schlag nichts. Damit diskriminiert er meiner Meinung nach Arbeitslose, denn für das Verständnis des Vorganges besteht kein begründbarer Zusammenhang. Was wohl der Presserat dazu sagen würde?

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