Rabe erläutert Zuständigkeiten
undzwar in der Usedom-Peene-Zeitung. Die hatte am 22. Juli berichtet:
Die Agentur für Arbeit ist für die Arbeitssuchenden zuständig und die Sozialagentur für die Hartz IV-Empfänger.
Ich hatte diesen Satz am selben Tag in einem Eintrag kritisiert.
Nun die Reaktion der Sozialagentur in der OZ:
Auf eine fehlerhafte Darstellung der jeweiligen Verantwortlichkeiten von Instanzen (OZ vom 23.7., Seite 13) hat jetzt Sozialagentur-Chef Kurt Rabe reagiert. Sowohl die Agentur für Arbeit als auch die Sozialagentur des Landkreises seien für die Vermittlung von arbeitslosen Bürgern in den Arbeitsmarkt zuständig. Während erstere sich ferner um die Auszahlung des versicherungsfinanzierten Arbeitslosengeldes I kümmert, sei die Sozialagentur für das steuerfinanzierte Arbeitslosengeld II zuständig.
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