5. Juli 2005

Redaktion gleich null

Unter der unmöglichen Schlagzeile
Gewahrsams-Frage vorerst ohne Klärung
berichtet CORO in der Grevesmühlener Zeitung:
Freiheitsberaubung in zwei Fällen in so genannter mittelbarer Täterschaft wird Kriminaloberkommissar A. (Namen geändert) von der Außenstelle Gadebusch des Kriminalkommissariats Wismar vorgeworfen.
Die Redaktion traut sich, mit diesem Satz den Bericht beginnen zu lassen. Erst eine ganz Spalte weiter erfahren die Leser, die bis dorthin duchgehalten haben:
...Durch Verschulden von Kriminaloberkommissar A. sollen zwei in Grevesmühlen vermutlich an einem schweren Raub beteiligte Täter im Juni vor drei Jahren fast zwölf Stunden über die gesetzlich zulässige Zeit hinaus festgehalten worden sein, bevor sie dem Haftrichter vorgeführt worden waren.
...Kriminalkommissar A. habe billigend eine zu lange Ingewahrsamnahme in Kauf genommen.

Ingewahrsamnahme erkläre ich zum Unwort des Tages.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.

Google