D. Koch schreibt in seinem Gerichtsbericht
Angeklagter freigesprochen
für die Grevesmühlener Zeitung:
Es war auch keine kleine Gesetzesübertretung, die dem 20-jährigen Selmsdorfer seitens des Staatsanwalts Andreas Blank zur Last gelegt wurde.
War es eine große Gesetztesübertretung, die der Staatsanwalt dem Angeklagten zur Last legte?Die Anklage, über die das Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Richter Peter Grober zu entscheiden hatte, lautete: fahrlässige Tötung.
Tatsächlich, es war eine Straftat.
Man habe Fußball gespielt und dabei nicht unerhebliche Mengen Alkohol getrunken.
Was ist das: nicht unerheblich? Ist es erheblich?
Es ist doch einfach, die Fakten zu nennen, würde der Autor sie kennen. Die Leser wären ihm vielleicht sogar dankbar, verzöge sich so der Informationsnebel.
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