G.P. berichtete in der Usedom-Peene-Zeitung
Strafbefehl bewahrt vor Gefängnis
So beginnt der Bericht:
Große Mühe hatte am vergangenen Montag Strafverteidiger Dirk Pegelow, einen seiner Mandanten zur Rücknahme eines Einspruchs gegen einen Strafbefehl zu bewegen. Nur mit der Rücknahme bestand die Aussicht, dass der 1970 geborene und in Eggesin wohnende Mann nicht mit einer Haftstrafe in das Gefängnis musste.
Haben Sie Jura studiert? Dann können Sie mir sicherlich erklären, was damit gemeint ist. G.P. braucht dazu einen langen Bericht. Ich wollte mir das Lesen jedoch ersparen.
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