Meldung in der Grevesmühlener Zeitung:
Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein
Abgesehen davon, dass das keine Schlagzeile ist, kann die OZ mit einer Klage des früheren Taverdächtigen rechnen. Wenn die Zeitung Pech hat, gibt es noch eine Ermahnung oder gar Rüge durch den Presserat. Hier ist der Grund für meine Meinung:
Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat das Verfahren gegen den Mann, der am 4. Mai 2004 in der Wismarschen Straße 20 in Grevesmühlen Christian H. mit einem Messer tödlich verletzte und Marko Sch. in den Rücken stach, eingestellt. Das teilte der ... Oberstaatsanwalt ... gestern mit. „Der für eine Anklageerhebung erforderliche hinreichende Tatverdacht ist nicht gegeben“, sagte er.
In ein und demselben Artikel wird der Mann als Messerstecher vorverurteilt und dann als nicht ausreichend der Tat verdächtig.
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