22. Dezember 2011

"Weg mit dem Verfassungsschutz"

Undenkbar, dass in der OZ jemand solch ein Frage stellte:

Muss der Verfassungsschutz abgeschafft werden?

... Wir müssen uns aber nicht nur die Frage stellen, ob die Verfassungsschutzbehörden effizienter arbeiten könnten, sondern vor allen Dingen, ob sie aus rechtsstaatlicher Sicht noch tragbar sind. Muss eine moderne Demokratie vielleicht gar auf derartige Inlandsgeheimdienste verzichten, weil sie eine Bedrohung für den Rechtsstaat darstellen? ...

Eine rechtswissenschaftliche Studie der Uni Freiburg belegt, dass sämtliche zwischen 2005 und 2008 veröffentlichten Verfassungsschutzberichte von Bund und Ländern, mit Ausnahme der von Berlin und Brandenburg, rechtswidrig waren. Besonders schwer wiegt hierbei, dass die große Mehrzahl der Verfassungsschutzbehörden auch ganz gezielt die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Anforderungen missachtet hat. ...
Das gesamte System Verfassungsschutz gehört vorbehaltlos auf den Prüfstand und ich neige dazu, den Verfassungsschutz insgesamt für verzichtbar zu halten, zumal aus rechtsstaatlicher Sicht.

Interessant, was über den Fall Gössner, der 38 Jahre lang rechtswidrig überwacht wurde, mitgeteilt wird. Gössner? Noch nie gehört? Dann sind Sie OZ-Leser. 

6 Kommentare:

  1. Anonym23.12.11

    Der Verfassungsschutz wird nicht abgeschafft werden und auch ein NPD-Verbot wird wieder scheitern.
    Die NPD wird gebraucht für den Fall, dass Unruhen aufkommen, um Schweinereien den Linken in die Schuhe schieben zu können usw.
    Ich kann jedem, der sich für die wahre hässliche Fratze dieser Gesellschaftsordnung interessiert das Buch *Das München-Komplott* empfehlen-kostet nicht viel. Es geht hauptsächlich um das Attentat von 1980 auf das Oktoberfest, um die Behinderung der Aufklärung, um mysteriöse Todesfälle von Zeugen usw.
    Ein Buch ist ein Buch. Was darin geschrieben steht, muss nicht der Wahrheit entsprechen.
    Daher ist es ratsam, selbst über das Geschriebene zu recherchieren.
    Wer recherchiert wird die Bestätigung über den Wahrheitsgehalt dieser Lektüre finden und evt. auch erschüttert darüber sein, wie Geheimdienste und Politik funktionieren.
    Parolen wie *Mut gegen rechts* sind nur Alibis und lenken vom dreckigen Filz ab.
    Die grösste Gefahr für die Herrschenden (wer herrscht? Die Konzerne. Wir leben in einer Konzern-und Finanzdikatatur) sind die Linken.
    Grüne, SPD, CDU/CSU,FDP werden alles daran setzten, um die linke Bewegung zu unterdrücken.
    Wenn irgendwo Brandanschläge verübt wurden und werden, kann man sicher sein, dass der Verfasungsschutz auch nicht weit ist.
    Die Stasi war Kindergarten.
    Das Buch widmet der Autor allen aufrichtigen Polizisten.
    Diese haben es in dieser korrupten und braunen Gesellschaft besonders schwer, vor allem dann, wenn sie für ihre herausragenden Ermittlungen gegen Nazis strafversetzt werden.

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  2. Anonym23.12.11

    Archiv *APO und soziale Bewegungen* (APO-Archiv)
    unter der wissenschaftlichen Leitung von Dr. Siegward Lönnendonker gibt einen hochinteressanten Einblick über V-Männer und sonstige Schweinereien.
    Peter Urbach, ein Agent d. Verfassungsschutzes lieferte Molotowcocktails und setzte Lieferwagen des Springerkonzerns in Brand.
    -Betrifft den spontanen Demonstrationszug der Studenten im April 1968 (nach der Ermordnung Rudi Dutschkes) zum Springer-Hochhaus.

    Kurze Sätze aus dem Bericht:
    *Berlin: Hauptstadt der Revolte* von Tilmann Fichter/Siegward Lönnendonker

    *Ich erinnere daran, dass ein Neubauer und ein Schütz anlässlich der Vietnam-Konferenz diese ausserparlamentarische Opposition zusammenschlagen wollten. Ich erinnere daran, dass auch Neubauer(damaliger Berliner Innensenator und Auftraggeber Urbachs) und Schütz zusammen mit der Springerpresse die Verantwortung für einen Mörder tragen, der sich an Rudi Dutschke herangemacht hat, um ihn niederzuschiessen. Und ich spreche ganz deutlich aus, die wirklichen Schuldigen heissen Springer, und die Mörder heissen Neubauer und Schütz!*

    Auch damals wurden die Studenten mit den Nazis gleichgesetzt.

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  3. Anonym23.12.11

    Schütz, der damalige Bürgermeister von Berlin und Neubauer, der damalige Innensenator v. Berlin waren in der SPD, ist ja interessant.

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  4. Manfred Peters23.12.11

    @ Anonym 2&3

    - wohl im Geschichtsunterricht befreit gewesen?
    Noske - SPD: „Einer muss der Bluthund sein"!
    Das vererbt sich auf vielfältige Weise in dieser Partei.

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  5. Anonym23.12.11

    Rolf Gössner gewinnt auch gegen NRW-Verfassungsschutz
    Düsseldorf (NRhZ/ILM, 13.12.) Der Rechtsanwalt und Publizist Rolf Gössner ist vom nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz (VS) geheimdienstlich beobachtet und ausgeforscht worden. Seine Überwachung und die Speicherung seiner Daten waren rechtswidrig, wie nun das Verwaltungsgericht Düsseldorf in seinem soeben rechtskräftig gewordenen Urteil vom 19.10. 2011 nach 3½-jährigem Prozess festgestellt hat. Erst Anfang diesen Jahres hatte das Verwaltungsgericht Köln die vier Jahrzehnte lange Überwachung Gössners durch das Bundesamt für Verfassungsschutz für unverhältnismäßig und grundrechtswidrig erklärt. Dem VS NRW wirft das Gericht vor, eingrenzende gesetzliche Bestimmungen nicht eingehalten und vor allem die Datennutzung nicht effektiv kontrolliert und protokolliert zu haben. Nach Auffassung des Prozessbevollmächtigten von Rolf Gössner, des Freiburger Anwalts Udo Kauß (Humanistische Union), wird dieses Urteil bundesweit erhebliche Auswirkungen auf die Datenverarbeitung aller 17 VS-Ämter des Bundes und der Länder haben. Kauß: "Erstmals wird eine Geheimdienstbehörde durch ein Gericht verpflichtet, ihre Datenverarbeitung so zu organisieren, dass die VS-Bediensteten nur auf die gespeicherten Daten zugreifen können, auf die das Gesetz für die jeweilige Aufgabe einen Zugriff erlaubt.“ Das Gericht hat den VS auch verpflichtet, durch technische Vorrichtungen sicher zu stellen, dass die Rechtmäßigkeit eines jeden Datenzugriffs im Nachhinein jederzeit überprüft werden kann. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so Kauß, "dann ist jegliche Speicherung und jeglicher Zugriff rechtswidrig und ein Eingriff in das Grundrecht auf Informationelle Selbstbestimmung des Betroffenen.“ Die Internationale Liga für Menschenrechte und die Humanistische Union werten das Urteil als eine "längst überfällige datenschutzrechtliche Absicherung des Grundrechts auf Informationelle Selbstbestimmung“. Auf der Grundlage dieses Urteils fordern beide Organisationen nachdrücklich, bundesweit die gesetzwidrigen Praktiken unverzüglich einzustellen, wie dies in NRW inzwischen geschehen ist. Das jüngste Urteil ist vor dem Hintergrund der Jahrzehnte langen Überwachungsgeschichte Rolf Gössners zu werten, für die das Bundesamt für VS verantwortlich zeichnet, worüber wir in NRhZ 296 vom 6.4.2011 berichteten. "Erschreckend sind die überkommenen Feindbilder und die Besessenheit, von denen sich der Verfassungsschutz auf Bundesebene bei seinem Vorgehen gegen einen anerkannten und hochgeschätzten Bürgerrechtler offenkundig leiten ließ“, so Liga-Präsidentin Fanny-Michaela Reisin, "und dies vier Jahrzehnte lang und – wie das Verwaltungsgericht Köln zu Beginn dieses Jahres eindeutig festgestellt hat - von Anfang an rechtswidrig! Ein Verfassungsskandal im Schutzgewand.“

    Quelle: NRHZ 13.12.2011

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  6. Anonym23.12.11

    siehe ad sinestram

    alles wie gehabt...

    Das alte neue Lied:

    wer hat uns verraten?
    Sozialdemokraten.

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