4. Dezember 2010

Soziales: Fast jeder dritte Kläger bekommt Recht oder z.T. Recht

Ruhe ist die 1. Bürgerpflicht, und gegen Behörden klagen hat keinen Sinn. Das lese ich aus der Schlagzeile eines Artikels vom 29. November:
Bürger verlieren gegen Behörden
Tja, liebe Bürger, keine Chance. Wer nach der Schlagzeile lieber die Sportseite gelesen hat, erschüttert von den fehlenden Chancen vor Gericht, merkt nicht, dass er ausgetrickst wurde.

Doch erst noch dies:
Gerichte als Ventil
Da haben wir es wieder: Die Deutschen, ein Volk klagewütiger Streithähne, wie die OZ Ihnen schon einmal gegen Geld einschreiben wollte, die nur Gerichte belästigen, um ihren Ärger abzulassen. Ich weiß nicht, ob der Autor jemals mit Behörden zu tun hatte und es dabei um Geld ging. Ich muss es bezweifeln, oder annehmen, er ließ sich, ganz pflichtbewusster Bürger, übers Ohr hauen.
Offenbar sind Ämter besser als ihr Ruf.
Offenbar heißt, dass es der Autor annimmt aber nicht weiß, sonst hätte er das offenbar weggelassen.
Nur jeder fünfte Kläger siegt vor den Sozialgerichten in Mecklenburg-Vorpommern. (Weitere zehn Prozent der Klagen enden mit einem Vergleich) 80 Prozent der Entscheidungen von Jobcenter, Arbeitsagentur oder Rententräger, die von den Bürgern als falsch empfunden werden, bestätigen Richter, die eine wahre Klageflut bewältigen müssen.
Das heißt doch wohl auch, mindestens jeder fünfte Kläger siegt vor Gericht, weitere z.T. Ist eben Ansichtssache, aber in ganz D. so.
Das Gefühl, zu kurz gekommen zu sein, nimmt zu. Die Unzufriedenheit sucht sich ihr Ventil und findet es in den Sozialgerichten. Ist das falsch? ...
Nie und nimmer. Die Gerichte müssen offen bleiben für jedermann. ...
Weder in dem Bericht, in dem immerhin die zehn Prozent der Klagen erwähnt wurden, die mit einem Vergleich enden (Fast jeder dritte Kläger bekommt Recht oder z.T. Recht.), wird darauf hingewiesen, gegen wie viele Bescheide erfolgreich Widerspruch eingelegt wurde, die also gar nicht vor Gericht kommen. Behörden sind also nicht besser als ihr Ruf. Ich vermute sogar, vieler Bürger merken gar nicht, dass Bescheide Fehler enthalten. Allerdings lässt sich das nicht ermitteln.

Ich rate erneut jedem, jeden Bescheid jeder Behörde ganz genau zu prüfen oder prüfen zu lassen, also etwas zu tun, was der Autor nicht erwähnt, im Falle eines Falles ganz selbstverständlich zu widersprechen und notfalls zu klagen, sich also nicht übers Ohr hauen zu lassen.

Nur ein Beispiel: Ich kenne eine Person, die in mehreren Jahren etliche Bescheide erhielt, von denen keiner fehlerfrei war, die stets Widerspruch einlegte und klagte, wurde dem Widerspruch nicht stattgegeben. Sie gewann bisher alles. Im Januar geht es wieder einmal vor Gericht, weil es sein muss. Die Person empfindet nicht, zu kurz gekommen zu sein, wie der Autor ahnungslos unterstellt, sondern sie weiß, dass Behördenmitarbeiter mitunter schwerwiegende Fehler machen, jene Mitarbeiter, die laut Gesetz dafür da sind, der Person zu helfen, sie zu beraten und in jeder Form zu unterstützen. Inzwischen ist es umgekehrt: Die Person unterstützt als Laie mit den Widersprüchen die Behörden, (die von unser aller Steuergeld bezahlt werden) nach Recht und Gesetz zu arbeiten und informiert andere Personen, damit sie ihre Ansprüche erkennen und durchsetzen. Das ist zwar eine verkehrte Welt, aber so ist dieser Sozialstaat nun einmal.

Übrigens: Die OZ wird Ihnen durch die Berichterstattung kein Fitzelchen Werthaltiges, nichts Nützliches liefern, damit Sie Ihre Ansprüche überhaupt erkennen. Es ist genau umgekehrt: Die regierungsergebene OZ erweckt wie oben geschildert den Eindruck, mit Klagen vor Sozialgerichten dürften Sie nicht auf Erfolg hoffen. Dafür lohnt es sich, fast 21 Euro monatlich auszugeben?

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.

Google