Geschäftsführer geschasst, Aufsichtsrat weg: In Heringsdorf regiert das ChaosAchja? Das Chaos regiert? Wo denn in Heringsdorf? Habe noch gar nichts gemerkt. Der Text hinter dem Doppelpunkt ist Meinungsäußerung und dazu noch Spekulation: Journalismus sechs minus.
Nach dem Beschluss zur Abberufung von Geschäftsführer Robert Schmidt und dem Rücktritt des Aufsichtsrates ist die Kaiserbäder Tourismus Service GmbH aktuell handlungsunfähig.Das heißt, falls die GmbH Beschäftigte hat, können die jetzt nach Hause gehen und Plätzchen für Weihnachten backen? Oder besteht die GmbH nur aus Geschäftsführer und Aufsichtsrat?
So beginnt der Text über das herbeigeschriebene Chaos:
Mittleres Erdbeben in Heringsdorf: Am Dienstagabend ist ein Großteil des Aufsichtsrates der Kaiserbäder Tourismus Service GmbH (KTS) zurückgetreten.Entweder merke ich nichts mehr oder es gab kein Erdbeben. Ich wohne in Heringsdorf und hier bebte nichts.
Mir würde diese GmbH nicht fehlen, denn ich habe sie über Jahre hinweg gar nicht wahrgenommen. Welchen Zweck erfüllt die Gesellschaft? Doch nicht nur den, ein paar Leuten völlig überbezahlte Wenigtuerjobs zu verschaffen?
Wer klärt mich auf? Die OZ tat es nicht.
Der Notkurier klärte wenigstens über die finanziellen Folgen auf:
... Sicher scheint indes nur, dass diese Entscheidung zumindest finanzielle Auswirkungen für die Gemeinde haben wird.Schmidt streicht bei seinem Abgang eine saftige Abfindung ein. Von 8000 Euro ist da die Rede. Monatlich. Und das bis zum Vertragesende. Da summieren sich diese Kosten auf etwa 450 000 Euro, die die Gemeinde in der Portokasse haben muss. ...
schwach, Ulli. Besser bei Usedom-Spötter.
AntwortenLöschenNatürlich ist eine GmbH ohne GF rechtlich nach außen handlungsunfähig. Deshalb ist es sehr spitzfindig, auf die Handlungsfähigkeit im normalen Geschäft abzuzielen.
Den Artikel selber finde ich nicht schlecht. Wenn auch mal wieder sehr reißerisch (aber das ist anscheinend die Vorgabe der Bestimmer der OZ aus Hannover oder Lübeck), und gerade rechtlich einige Wissenslücken (seit wann ist ein Bürgermeister als Person Gesellschafter?).
Die Berichterstattung ist, sagen wir mal, unpräzise.
AntwortenLöschenEs wurde nicht die Abberufung des Geschäftsführers beschlossen, es wurde vielmehr der Bürgermeister beauftragt, den Geschäftsführer abzuberufen. Erst wenn er das getan hat, ändert sich der Status quo der Gesellschaft.
Vernünftigerweise sollte man einen neuen berufen, bevor man den alten abberuft. Aber was heisst in dem Fall schon Vernunft.
@ Edward
Bitte Usedomspotter, das ist ein feiner Unterschied. ;-)
@ Edward
AntwortenLöschenStimmt genau, der Usedomspotter berichtete unaufgeregt, ganz ohne Chaos und Erdbeben und kostenlos über das Thema, sehr wohltuend, im Gegensatz zu dem aufgeregten, aufgeblasenen Text der OZ.
Mein Hobby ist es nicht, eine Zeitung zu machen, sondern eine zu beobachten.
Im Übrigen:
Können die Beschäftigten nun Plätzchen backen?
Ist eine GmbH handlungsunfähig, wenn deren Geschäftsführer abberufen werden soll aber noch nicht abberufen wurde?
Warum berichtete die OZ nichts über die mögliche Abfindungssumme?
Wo finde ich den OZ-Bericht, in dem die zahlenden Leser darüber aufgeklärt werden, welche Verträge außerdem wegen unverschämt hoher Einkünfte zu bemängeln sind, wer sie abschloss und wie so etwas alles möglich ist, ohne dass die OZ auch nur einen Hauch davon mitbekommen hätte?
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