7. September 2010

Wann werden Zeitungsmuffel sanktioniert?

Die OZ meinte, dies an die Leser verkaufen zu müssen:
Warum die OZ das meldete? Irgendwie muss die Zeitung gefüllt werden. Die Leser schlucken es sowieso und zahlen noch dafür.

Ich schluckte bei dem Gedanken, wann es so weit ist, dass Zeitungsmuffel sanktioniert werden, weil sie keine OZ lesen wollen. Der Gedanke ist nicht abwegig, denn einerseits muss jeder, der ein Radio/ein Fernsehgerät hat, Rundfunkgebühren zahlen, ob er nun öffentlich-rechtliche Sender hört und sieht oder nicht. Dass das von den Verlagen indirekt auch angestrebt wird, verschweigt die OZ seit Monaten.

Hier nochmals ein Hinweis auf das von den Verlagen angestrebte sog. Leistungsschutzrecht.
Zur Erinnerung die Forderung von Verlegern:

... Es müsse sichergestellt werden, ... «dass die Medienunternehmen ein exklusives Recht an ihren Inhalten auch im Internet haben und weder Artikel noch Auszüge daraus ungefragt und entschädigungslos verwendet werden dürfen».

Dagegen spricht:

Erstens gibt es bereits ein Gesetz, das die Urheberrechte schützt. Zweitens kann jeder Verleger seine Informationsangebote sichern, indem er diese nicht gratis ins Internet stellt. Drittens ist niemand verpflichtet, seine Texte durch die Suchmaschine von Google – der derzeitige Hauptfeind der Verlage – erfassen zu lassen. Viertens kann derjenige, der seine Produkte gebührenfrei ins Internet stellt, den freien Fluss dieses digitalen Marktes nicht verbieten. Und fünftens lauert hinter einem Leistungsschutzrecht, das mehr oder weniger versteckt die Forderung nach einem Gebührenerhebungssystem impliziert, ein grenzüberschreitendes bürokratisches Monster. Nicht zuletzt wäre es schwierig, die Leistungen der klassischen Medienhäuser von jener anderer Akteure des Informationssektors (etwa Blogger) abzugrenzen. ...

Was da so geschützt würde? Z.B. dieser Werbeartikel am 4. September in der Greifswalder Ausgabe:
Tattoo-Werbung: 19-Jährige verkauft ihre Haut
„Ich biete Werbefläche auf meinem Körper in Form eines Tattoos. Je nach ihren Wünschen lasse ich mich . . . tätowieren. Preise ab 100 Euro ( je nach Größe und Stelle)“ — lautet die Kleinanzeige, die Marie-Luise (19) aus Greifswald bei Ebay in dieser Woche aufgegeben hat. ...
Und da zu wenige seriöse Angebote eingegangen sind, wird es nun über die OZ probiert. Was  sollte daran schützenswert sein? Es ist Werbung.

Oder dieser Unsinn heute im selben Blatt,
Wulff schlägt Brauns zu Rittern
nichts als eine Wiederholung dieses Blödsinns.

Nichts aber geht über die Blamage der Redaktion, nicht bis auf die Knochen, sondern bis ins Mark, dass ein von der OZ vorverurteilter Mörder nicht einmal wegen versuchter Erpressung verurteilt wurde, sondern:
Prozess um Möbelpärchen: Angeklagte freigesprochen
Möbelpärchen? was soll denn das sein?
Seitenweise hatte die Redaktion überflüssigen Quark über eine zerrüttete Ehe aufgeblasen, sich auf die Seite der Ehefrau gestellt, den Ehemann nicht gefragt und damit journalistische Grundsätze missachtet, sich zusätzlich eine Missbilligung durch den Presserat eingehandelt.

Wem ist es da zu verdenken, wenn er Zeitungsmuffel wird?

Das alles und noch viel mehr soll nun besonders geschützt werden? Unfassbar!

1 Kommentar:

  1. Anonym11.9.10

    Der 19-jährigen wurde vom Jugendamt ihr Kind weggenommen.

    Ein Fall: Kinderklau vom deutschen Jugendamt, wie man zahlreiche Fälle im Internet lesen kann.

    Warum schreibt die OZ nicht, warum das Jugendamt Mecklenburg/Strelitz mit Hilfe des Jugendamtes Greifswald der Mutter den kleinen Jungen weggenommen hat?

    Hat die OZ die Jugendämter nach den Gründen gefragt?

    Die Familienhelferin sagte ihr, sie sei selber schuld.

    Warum?

    Von der Familienhilfe fühlte sie sich allein gelassen.

    Das kann ich mir bei den deutschen Jugendämtern sehr gut vorstellen.

    Mussten die Jugendämter vielleicht auch nur eine Pflegefamilie bedienen?

    Das spekuliere ich jetzt einfach, weil keine Gründe für die Wegnahme des Kindes zu lesen sind.

    Wissen die auch, welchen Schaden die beim Kind anrichten können, wenn die Wegnahme unbegründet ist?

    Die Jugendämter standen schon so oft in der Kritik, gerade hier im Norden und speziell, wenn es um Pflegefamilien ging.

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