22. Juni 2010

Ab ins Schlaraffenland!

So wie aus der kritischen Hochwertzeitung nichts über die Arbeitsbedingungen in der Nordbrief GmbH zu lesen ist, an der die OZ beteiligt ist, so wenig ist darüber aus der OZ zu erfahren, dass die Verlage indirekt Subventionen erzielen wollen - ausgerechnet im Internet und nicht nur das:

Verleger: Leistungsschutzrecht soll Sprache monopolisieren

... Auszug aus dem Eckpunktepapier von VDZ und BDVZ zum Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Besonders der erste Punkt ist mehr als heikel, mit der Forderung möchte man Sprache monopolisieren, die gesellschaftlichen Auswirkungen sind immens:

    "Um einen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, sollten nicht nur Teile des Presseerzeugnisses wie einzelne Beiträge, Vorspänne, Bilder und Grafiken geschützt werden. Schutzwürdig sind beispielsweise auch Überschriften, Sätze, Satzteile etc., soweit sie einer systematischen Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe in Verbindung mit dem Titel des Presseerzeugnisses dienen. ..."

Dies ist auch nicht schlecht:

... Zu diesem Zweck wird auch gleich das Thema Vervielfältigung neu bewertet:

    "Das Leistungsschutzrecht sollte gerade auch dort greifen, wo im gewerblichen Bereich die Nutzung der Onlinedienste der Verlage die Nutzung der gedruckten Presse ersetzt und zu diesem Zweck eine Vervielfältigung erfolgt. Unter Vervielfältigung ist daher auch die Vervielfältigung auf einem Gerät zur Darstellung auf dem Bildschirm zu verstehen."

Das Ermöglichen der Darstellung von Inhalten auf jedwedem Bildschirm ist dann schon eine Vervielfältigung. Würde ich also einen Link setzen, der es ermöglicht, dass andere die dort verlinkten Inhalte auf ihrem Bildschirm sehen, dann hätte ich diese Inhalte vervielfältigt!
Damit würde ich dann natürlich fremde Inhalte vervielfältigen und müsste dafür an die Verlegerverwertungsgesellschaft zahlen.

Es geht letztlich also nicht nur um die ein oder zwei Sätze, die auf einen Artikel verweisen in Linklisten oder bei den Aggregatoren sondern eben auch um die Vorrichtung, die das Darstellen von Verlagsinhalten ermöglicht: den Link. ...

Bequemer kann niemand Geld verdienen!

Stellen Sie sich mal vor, ich hätte hier z.B. Google-Werbung auf meinem Blog, gehörte damit zum gewerblichen Bereich. Für jeden Link (für die Textauszüge sowieso) auf OZ-Artikel, den Sie anklicken, um auf der OZ-Webseite einen Klick zu erzeugen (der mit allen anderen Klicks die Höhe der OZ-Anzeigenpreise bestimmt), weil Sie den gesamten Text lesen möchten, müsste ich der OZ vergüten. Ich halte das für eine verkehrte Welt.

Hinzu kommt der Wunsch der Verlage nach einer Abgabe für Geräte, mit denen Sie ins Internet gelangen, also PC, Notebook, iPad, Handy, solch eine wie die, die Sie als Verpackungsaufschlag auf alle Waren zahlen, ohne es zu merken, deren Verpackung über den Grünen Punkt entsorgt wird.

Sollte solch eine Geräteabgabe eingeführt werden, würde ich mein Blog sofort als Verlag anmelden, im selben Augenblick das Schreiben beenden - wegen der monopolisierten Sprache - und würde dennoch Geld durch die Beteilung an der Geräteabgabe verdienen. So stelle ich mir das Schlaraffenland vor.

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