ABS-Chef: Ein-Euro-Jobber nie rechtswidrig eingesetztDas ist doch nur so, weil niemand klagte. Wo kein Kläger, dort kein Richter. Als rechtswidrig wird in Arge und ABS wohl nur angesehen, was ein Gericht als rechtswidrig beurteilte. Alg 2-Berechtigte, die als sog. Ein-Euro-Jobber gesetzwidrig zum Schneeschippen in Greifswald eingesetzt wurden, haben gegen den Einsatz nicht geklagt, vielleicht, weil sie Angst hatten, vielleicht, weil sie das Geld dringend benötigen. Falsch war der Einsatz dennoch. Und offensichtlich reagieren die dirigierende Arge, die mit dem verbogenen Paragraphen, und die ABS nur auf Gerichtsurteile.
Doch das nur nebenbei.
Was die Redakteurin, aus welchen Gründen auch immer, den Lesern nicht mitteilte, können Sie hier nachlesen und Sie werden erkennen, wie es um die ausgewogene Berichterstattung bestellt ist. Leseprobe:
Wie soll in Zukunft vermieden werden, dass „Ein-Euro-Jobber“ rechtswidrig eingesetzt werden? ...
Nach Ansicht der ABS und der ARGE ist kein rechtswidriger Einsatz ersichtlich. Dies klang im letzten Sozialausschuss noch anders, als der Vertreter der ARGE die Rechtswidrigkeit des Einsatzes beim Schneeräumen eingestand.
Arge und ABS sind doch ein Team.
AntwortenLöschenEine Hand wäscht die andere oder eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.