12. Februar 2010

Schöne Welt der privaten Altersvorsorge

Beim Finblogger gefunden:

Nach neun Jahren können auch die Regierenden nicht mehr so tun, als gäbe es dieses Ausnehmen williger Zusatzrentensparer nicht:

Vorsicht, Bei-Seuche! Natürlich hätte es auch über heißen können.
Über das Für und Wider der staatlich geförderten Riester- und Rürup-/Basis-Rente wird immer wieder gestritten. Die Bundesregierung will sich der Kritik an der Kostenhöhe und Kostentransparenz von Altersvorsorgeverträgen stellen und nach Prüfung der Fakten gegebenenfalls handeln. ...
Würden die Bunkerbewohner unter den OZ-Lesern das mitbekommen, staunten sie, denn aus der OZ ist ihnen so gut wie nichts bekannt über das Wider.
Dies ist mindestens ebenso interessant für Bunkerbewohner, weil es zeigt, wie sich Versicherer vor Urteilen drücken, die Millionen Kunden betreffen, darauf hoffend, dass viele Kunden dumm gehalten werden und nicht merken, dass sie sich wehren können:
Kunden, die über den Rückkaufswert ihrer Lebensversicherung streiten, hoffen auf einen Sieg vor dem Bundesgerichtshof. Doch die Richter dürfen nicht entscheiden.
Die Lebensversicherung ist immer noch eine der beliebtesten Policen der Deutschen
Es hätte ein Jubeltag werden können: Millionen Versicherungskunden, die ihre Lebens- oder Rentenversicherungen vorzeitig aufgelöst oder verkauft haben, hoffen auf den Bundesgerichtshof (BGH) – und einen Nachschlag von ihren Versicherern. Doch vergebens. Denn der BGH wird das lang erwartete Grundsatzurteil für Versicherungskunden, die mit zu geringen Rückkaufswerten von ihren Versicherern abgespeist wurden, nicht fällen.
Die für den heutigen Mittwoch angesetzte Verhandlung wurde abgeblasen. Grund: ein Vergleich, den der klagende Versicherungskunde mit seiner Ex-Gesellschaft in letzter Minute geschlossen hat (Az. IV ZR 147/09). Damit ist der Rechtsstreit vom Tisch, die BGH-Richter dürfen in der Sache nicht mehr entscheiden – so steht es in der Zivilprozessordnung.

„Dass Versicherungen in letzter Sekunde klagende Kunden mit Vergleichen ruhig stellen, ist ein Missbrauch des Rechtssystems“, ärgert sich Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg. Bereits zum zweiten Mal kommt die Versicherungsbranche um ein negatives Urteil herum, zuletzt im Juli 2009. Damals ging es um teure Zuschläge, die Kunden zahlen mussten, wenn sie ihre Prämien nicht jährlich, sondern quartalsweise beglichen. Die beklagte Gesellschaft erkannte die Forderung in letzter Minute an – ein Schachzug, der verhindert, dass die obersten Richter ihre Rechtsansicht in einem Urteil äußern können. Verbraucher können sich dennoch wehren. ...
Vom jetzt abgeblasenen Verfahren hätten schätzungsweise 24 Millionen Versicherte profitiert, die ihre Police von Mitte 2001 bis 2007 abgeschlossen haben. ...

Alles klar? Themen gibt es!

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