26. November 2009

Ruhe ist die erste Bürgerpflicht

Nachricht, langer Bericht und ein Kommentar - doch die wichtigste Information zu diesem Thema unterschlägt Ihnen die Hochwertzeitung:
Steht der "Soli" vor dem Aus?
Als bundesweit erstes Gericht hat das niedersächsische Finanzgericht den Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig erklärt. Eine entsprechende Klage wurde an das Bundesverfassungsgericht verwiesen. ...
Natürlich weiß ich nicht, ob der Zuschlag verfassungswidrig ist, alle anderen Leser auch nicht. Also, was soll die blöde Frage?

Und dann noch dies:
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) zeigte sich dennoch erfreut über das Urteil, macht den Steuerzahlern aber auch wenig Hoffnung auf Rückzahlungen. ...
Das heißt was? Das heißt Leserverblödung, für die Sie als Leser auch noch bezahlen, wie im Fall der Beschwerde gegen die Alg 2-Sätze, denn in dieser kostenlos zu lesenden Agenturmeldung steht:

Nach dem Urteil zum Solidaritätszuschlag rät der Bund der Steuerzahler den Bürgern, Einspruch gegen die Steuerbescheide 2008 und 2009 einzulegen. Nur so hätten die Steuerzahler einen Anspruch auf Rückerstattung des Soli, sollte das Bundesverfassungsgericht die Regelung für verfassungswidrig erklären, sagte Verbandspräsident Karl-Heinz Däke im Bayerischen Rundfunk.
Das können Sie ähnlich auch hier kostenlos nachlesen:
... Die rebellischen Hannoveraner halten den Solidaritätszuschlag seit spätestens 2007 für verfassungswidrig und haben das Thema an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet (7 K 143/08).

Die Folge dürfte sein, dass Millionen Bundesbürger bei ihrem nächsten Steuerbescheid dem Abzug von Soli widersprechen werden und um ein Ruhen des Widerspruchsverfahrens bitten, bis das Bundesverfassungsgericht dazu entschieden hat. ...

Nachtrag, 27. November:

Heute holt die OZ nach, was sie gestern verschwieg:
Steuerzahlerbund: Gegen „Soli“ Einspruch einlegen

2 Kommentare:

  1. Anonym26.11.09

    Der Bund der Steuerzahler ist ein dem Kapital naher Verein!

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  2. Dass weiß ich nicht.
    Darauf kommt es hier auch nicht an, sondern darauf, dass Bunkerbewohner von der OZ für dumm verkauft werden. Selbst wenn die Chance auf Rückzahlung gering sein sollte, ist doch wohl klar, dass vorsorglich Widerspruch gegen die Steuerbescheide von 2008 und 2009 einzulegen ist, um sich eventuelle Ansprüche zu sichern.

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