11. November 2009

Alg 2-Bezieher: Überprüfungsanträge stellen

Weitergeben, da die OZ es nicht meldet (kann sie auch nicht, hat je selbst eine Halbwahrheit verbreitet):

Die regionalen ARGEn und Optionskommunen versuchen die ihnen zur Zeit massenhaft ins Haus flatternden Überprüfungsanträge für Wiedergutmachungs-Rückzahlungen bei Hartz IV-Erhöhung dadurch auszutricksen, dass sie ebenso massenhaft Ablehnungsbescheide erteilen. Die ergehen - so muss man vermuten - in der Hoffnung, dass danach deutlich weniger Hartz IV-Berechtigte dagegen Widersprüche bzw. Klagen beim Sozialgericht einlegen und noch weniger die Fristen einhalten. "Wir rufen deshalb auf," so Brigitte Vallenthin, "nicht den Mut zu verlieren, unbedingt die Fristen einzuhalten und die nötigen Rechtsmittel weiter zu verfolgen."

An Dreistigkeit nicht zu überbieten ist nach Auffassung der Hartz4-Plattform, dass in aktuellen Ablehnungsbescheiden zu Überprüfungsanträgen wider besseres Wissen die Unwahrheit behauptet wird. Der Hartz4-Plattform liegen zahlreiche Ablehnungsbescheide mit wahrheitswidrigem Inhalt vor, die nach Einschätzung der Arbeitsloseninitiative vermutlich die Aussichtslosigkeit weiterer Rechtsmittel vortäuschen sollen. ...

Und die gute Nachricht für alle, die noch keinen Überprüfungsantrag gestellt haben: Entgegen anders lautenden Meldung können Überprüfungsanträge auch weiterhin noch bis zum Verkündungstermin in Karlsruhe gestellt werden.
Hervorhebung von mir

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