10. Oktober 2008

Verwechslungen

Da die Ostsee ohne Tiden auskommen muss, ermittelte die OZ weil wir hier zu Hause sind mit einer journalistischen Stanze:
Klageflut an Arbeitsgerichten nach Gleichbehandlungsgesetz
Vorher herrschte an den Gerichten wohl Ebbe?
Die Arbeitsgerichte werden zunehmend durch Klagen wegen Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) belastet. Auffallend seien dabei Klagen von sogenannten AGG- Hoppern, die sich hundertfach auf Stellen bewerben und dann die Firmen bei Ablehnung verklagen ... AGG-Hopper würden sich gezielt auf solche Annoncen bewerben, bei denen Ausschlüsse beinhaltet sind und dann auf Entschädigung in Höhe von drei Monatsgehältern klagen.
Klar, jetzt sind jene schuld, die mit ihren Klagen Geld verdienen. Schuld haben allein jene Arbeitgeber, die seit 2006 immer noch nicht wissen, wie eine Stellenanzeige abgefasst wird, jene, die immer noch gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen. In der Meldung werden Ursache und Wirkung verwechselt.

Dasselbe passiert z.Zt. mit der anderen Flut, den Klagen gegen Alg 2-Bescheide:

Hartz IV: Die Rechtsberatung wird massiv verteuert

Nach dem Willen von fünf Bundesländer soll die Rechtsberatung durch einen Anwalt erheblich teurer werden. Bei dieser unverschämten Vorderung wird deutlich, dass die Rechtsberatung für Hartz IV Betroffene um ein Maximum reduziert werden soll. Bisher müssen rechtssuchende Betroffene 10 Euro pro Rechtsberatung bezahlen. ...

Am kommenden Freitag soll der Bundesrat darüber entscheiden, ob der Gesetzesentwurf tatsächlich umgesetzt wird. Die Wahrscheinlichkeit ist groß, da die Sozialgerichte der Klageflut kaum noch stand halten können. Vielerorts wurden an den Sozialgerichten Richter aufgestockt, um die Bearbeitung der Klagen zu gewährleisten. Aber anstatt über wesentlich Verbesserungen bei der Hartz IV Arbeitsmarktreform nachzudenken, soll der Klageweg für Arbeitslosengeld II Empfänger erheblich erschwert werden. ...

Auf heftige Kritik stößt das Vorhaben beim Erwerbslosen Forum Deutschland (ELO) ... "Die jetzige Klageflut wäre nicht notwendig gewesen, wenn man schon bei der Gesetzgebung zu Hartz IV auf die Betroffenenverbände gehört hätte. Hellseherische Fähigkeiten bedurfte es 2003 und 2004 nicht, um ab zusehen, was auf die Gerichte zukommt. Jetzt sollen soll den Betroffenen mit einer 200-prozentigen Gebührensteigerung der Gang zum Anwalt verunmöglicht werden." ...

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