Anträge für Kohlekraftwerk in Lubmin werden ausgelegt
Stralsund/Lubmin (dpa) Das Genehmigungsverfahren für den Bau des Steinkohlekraftwerks in Lubmin kommt wieder in Schwung. Ab heute sind 21 Aktenordner mit den überarbeiteten Antragsunterlagen des dänischen Investors Dong Energy in elf Ämtern ausgelegt, wie das Staatliche Amt für Umwelt und Natur in Stralsund mitteilte. ... Bürger und Verbände können bis 1. September Einsicht nehmen und bis Mitte September ihre Einwände formulieren. ...Was natürlich fehlt, ist der Hinweis, wie Einwände gegen das Kraftwerk erhoben werden müssen.
Hier finden Sie alle nötigen Hinweise.
Ich bitte jedern Betroffenen, seine persönliche Betroffenheit durch das Kohlekraftwerk zu formulieren. Verlassen Sie sich nicht auf andere Leute, sondern sprechen Sie genau diese Leute an, ebenfalls Einwände zu erheben.
· Schreiben Sie zunächst, in welcher ungefähren Entfernung Sie zu dem geplanten Vorhaben wohnen bzw. arbeiten.
· Schreiben Sie sodann, was Sie bei der Verwirklichung der Steinkohlekraftwerke befürchten. Es ist sehr ratsam, wenn Sie diese Befürchtungen aus Ihrer persönlichen Sicht heraus beschreiben. Gibt es beispielsweise in Ihrer Familie Menschen, die besonders empfindlich gegenüber Luftschadstoffen reagieren, beispielsweise aufgrund von Allergien, sollten Sie dies auf jeden Fall benennen. Auch wenn Sie Einschränkungen Ihrer gewerblichen Tätigkeit, beispielsweise im Tourismus, befürchten, sollten Sie die aufschreiben. Gleiches gilt, wenn Sie beispielsweise mit einer Wertminderung Ihrer Grundstücke rechnen.
· Auch alle anderen Argumente gegen die geplanten Kraftwerke sollten so ausführlich wie möglich notiert werden. Formelle Anforderungen hieran gibt es nicht, Sie können dies auch handschriftlich und notfalls in Stichworten machen. Die Behörde muss nur verstehen, worum es geht.
Wichtig ist, dass Sie die Einwendungsfrist 15. September 2008 einhalten!!!Sie können die Einwendungen entweder selbst vorbei bringen (dann lassen Sie sich auf einer Kopie den Eingang bestätigen) oder Sie an die Ämter faxen. Wenn Sie faxen, dann bewahren Sie bitte das Faxprotokoll auf. Gefährlich ist es, die Einwendungen per Post oder per Einschreiben zu versenden, weil es dann passieren kann, dass dies zu spät ankommt. Nur dann, wenn Sie die Einwendung einige Tage vor dem Ablauf der Einwendungsfrist abgeben, reicht die Versendung per Post. Per eMail können Einwendungen nicht abgegeben werden.
Eine Vorlage für ein Anschreiben an die Behörde können Sie beim WWF anfordern.
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