1. Verstoß:
Ziffer 3 - Richtigstellung Veröffentlichte Nachrichten oder Behauptungen, insbesondere personenbezogener Art, die sich nachträglich als falsch erweisen, hat das Publikationsorgan, das sie gebracht hat, unverzüglich von sich aus in angemessener Weise richtig zu stellen.
Heute wurde lediglich auf der Terminseite vermerkt:
2. Verstoß
Das Foto zu der Falschmeldung vom 2. August erzeugt den Eindruck, es sei am Tag vor der Veröffentlichung, am 1. August, aufgenommen worden.
Das kann jedoch nicht sein, da das Bad erst am 8. August geöffnet wird. Also ist es ein Symbolfoto, wurde jedoch nicht als solches gekennzeichnet.
Das ist aber die Pflicht der Redaktion, denn:
Ziffer 2 – Sorgfalt Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. ...
Symbolfotos müssen als solche kenntlich sein oder erkennbar gemacht werden.
Ich finde es schlimm, wie die OZ mit ihren Lesern umgeht.
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