14. August 2008

Endlich: Sozialgericht prüft Regelsatz für Kinder

Ergänzung zum Eintrag über die Forderungen der vorpommerschen Diakonie:

Erstmals Hartz IV Regelsätze auf dem gerichtlichen Prüfstand

Erstmals hat ein Landessozialgericht einen Sachverständigenrat einberufen, um die ALG II Regelleistungen/ Grundsicherung für Arbeitssuchende gemäß SGB II zu überprüfen. Nach Informationen der ARCA Soziales Netzwerk e.V. in Eschwege hatte eine Familie in Hessen mit Hilfe des Erwerbslosenvereins eine Klage eingereicht, in der sie zurecht die Bemessung der ALG II Regelsätze als unzureichend anklagt.

Das Landessozialgericht Hessen hat eigens dafür einen Sachverständigenrat vorgeladen ...

Insgesamt soll auch überprüft werden, ob die SGB II und SGB XII Regelsätze überhaupt für Familien ausreichen. Die Frage lautet hier, ob Kinder eine Teilhabe am kulturellem Leben haben können. Interessanterweise wollen die Landessozialrichter wissen, ob mit den sogenannten Kinderregelsätzen eine ausreichende Schulbildung gewährleistet sein kann.

Bislang hat es das Bundessozialgericht (BSG) vermieden in einer Bestimmtheit die Regelsätze zu überprüfen. Auch die Landessozialgerichte vermieden es bislang, die Regelsätze in der Gesamtheit nach Rechtsmäßigkeit der Bemessung zu überprüfen. ...

Endlich! Ich sehe immer wieder, alles Fordern und Versprechen hilft nicht, Klagen ist der einzige Ausweg.
Übrigens sehe ich auch keinen anderen Weg, um das Kohlekraftwerk Lubmin zu verhindern. Wer auf Sellering hofft, hat keine Ahnung.

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