Dabei ist auch sicherzustellen, dass die besonderen Bedarfe der Kinder
im Hinblick auf die Mittagsverpflegung in Ganztagsschulen oder Schulen mit einem Bildungs- und Betreuungsangebot am Nachmittag und in Kindertageseinrichtungen sowie bei der Beschaffung von besonderen Lernmitteln für Schülerinnen und Schüler durch die Leistungen nach dem SGB II und SGB XII abgedeckt werden. Zudem ist eine Öffnungsklausel entsprechend § 28 Abs. 1 Satz 2 SGB XII in das ...
Der Bundesrat erwartet, dass die Bundesregierung bis Ende 2008 eine Regelung
vorlegt.
Der Bundesrat nannte mehrere Gründe für seine Forderung, z.B.:
Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und
Soziales der Länder haben bei der 84. Arbeits- und Sozialministerkonferenz am
15./16. November 2007 einstimmig die Auffassung vertreten, dass die Regelleistung für Kinder neu zu bemessen und als Grundlage dafür eine spezielle
Erfassung des Kinderbedarfes vorzusehen ist.
Langlang ist es her.
Grund dafür ist u. a., dass eine nachvollziehbare und wissenschaftliche Ableitung
der jetzigen Regelleistungen für Kinder und Jugendliche nach dem SGB II und der
Regelsätze nach dem SGB XII nicht erkennbar ist. ...
Ich frage mich natürlich, warum die Herrschaften nicht vor Einführung des Hartz 4-Gesetzes gemerkt hatten, dass eine nachvollziehbare Ableitung nicht erkennbar sei. Hinweise gab es bereits 2004 in Hülle und Fülle.
Noch weiter als der Bundesrat geht Gregor Kochhan, Referent für Existenzsicherung im Diakonischen Werk der Pommerschen Evangelischen Kirche:
Er fordert eine sofortige Gewährleistung des Ernährungsbedarf von Kindern aus Familien, die von SGB II-Leistungen leben müssen, fordert die vorpommersche Diakonie. „Der derzeitige Regelsatz für Kinder reicht nicht mehr für eine ausreichende Ernährung. Deshalb müssen als Sofortmaßnahme die Regelsatzkürzungen für Kinder in Hartz IV zurück genommen werden“. ...
Die Situation erfordert aber ein schnelles Handeln. Kinder, die auf Hartz IV Leistungen angewiesen sind, dürfen nicht an Hunger leiden.
Kochhan erläutert die Forderung u.a. so:
2004 standen für 7-13 jährige beispielsweise noch 2,82 Euro pro Tag für Nahrungsmittel und nicht-alkoholische Getränke zur Verfügung, aktuell nur noch 2,28 Euro. Gegenüber 2004 wurde Schulkindern unter 14 Jahren durch die Hartz IV-Gesetzgebung 20 Prozent des Geldes für Essen und Trinken entzogen. Ihr Bedarf wird mittlerweile mit dem von Säuglingen gleichgesetzt. „Das Jugendamt griffe ein, würde bekannt, dass Eltern ihrem 13-jährigen Kind die gleiche Menge an Lebensmittel zukommen lassen wie einem Säugling. Ihnen würde die Vernachlässigung ihres Kindes vorgeworfen“, so Kochhan. ...
Kinder bis 13 Jahre erhalten nur noch 60 Prozent der Regelsatzanteile eines Erwachsenen, Jugendlichen im Alter von 14 bis 17 Jahren 80 Prozent. ... Viele Hartz IV Kinder kommen hungrig zur Schule. ...
Im früheren Bundessozialhilfegesetz wurden diese Bedarfe noch berücksichtigt. 2005 wurden mit Einführung von Hartz IV Kürzungen bei diesen Altersgruppen vorgenommen. Die Diakonie Vorpommern fordert eine unverzügliche Revision dieser damaligen Kürzungen und die Wiederherstellung altersgerechter Regelsätze von 75 Prozent für 7-13-Jährige und 90 Prozent für 14-17-Jährige.
Hier die aktuellen Regelleistungen für bis zu 13-Jährige (Angaben Kochhans)
Bildung (Nachhilfe, Erlernen eines Musikinstruments…) | 0,00 € |
Schreibwaren, Zeichenmaterial (steht auch für Schulbedarf) | jährl. 19,68 € |
Sportartikel (auch Bedarfe für den Schulsport) | jährl. 7,32 € |
Fahrtkosten Nahverkehr | monatl. 6,66 € |
Fahrtkosten f. Reisen | monatl. 1,80 € |
Kauf von Fahrrädern | monatl. 0,40 € |
Haushaltsenergie (Strom…) | monatl. 13,30 € |
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