16. Februar 2008

Im Abschreiben sonst groß, hier jedoch versagt

Im Abschreiben sonst ganz großartig, vermeiden Lokalredaktionen wie die der Usedom-Peene-Zeitung und der Greifswalder Zeitung, solche Berichte zu übernehmen, wie diesen von der Insel Rügen. Warum? Sollen die OZ-Leser nicht merken, wie umfassend die Ablehnung des Kraftwerksprojektes ist?

„Natur abseits von Messreihen“

Das Amt fürs Biosphä- renreservat ist auf der Seite der Kraftwerks- gegner, da Südost-Rü- gen von den Auswir- kungen des Projektes betroffen sein wird.

Sieben Bürgermeister lassen nicht locker. Im März 2007 hatten die Oberhäupter der dem Amt Mönchgut-Granitz angehörenden Gemeinden gegenüber Wirtschaftsminister Jürgen Seidel ihrem Unmut angesichts der Lubmin Kraftwerkspläne Luft gemacht. Jetzt sind weitere Schreiben adressiert worden. An die Bundeskanzlerin, die gebeten wird, „die Verantwortung für die Menschen unserer Region zu übernehmen und die gefährlichen Kraftwerkspläne in Ihrem Wahlgebiet zu stoppen“. Und schließlich ein weiteres an das Amt für das Biosphärenreservat Südost-Rügen. Mit der Kernaussage: „Wenn das Biosphärerenreservat Südost Rügen der UNESCO noch einen Sinn haben soll und Sie in diesem Rahmen mit uns weiter zusammen arbeiten wollen, dann erwarten wir von Ihnen zu dem Projekt Steinkohlekraftwerk in Lubmin eine Positionierung in der Öffentlichkeit sowie eine Stellungnahme.“...

die kommissarische Leiterin des Amtes für das Biosphärenreservat Südost-Rügen ... macht aber aus ihrer persönlichen Haltung zum Kraftwerksvorhaben keinen Hehl: „Ein solches Projekt hier im Bereich des Biosphärenreservates zu bauen, wäre für mich undenkbar.“ An der Informationstafel des Amtssitzes in Blieschow hängt denn auch ein Protestplakat der Bürgerinitiative „Kein Kohlekraftwerk Lubmin“. Das ist von Schutzgebieten umgeben. Sabine Schlender nennt den Naturpark Usedom, weiß um Vogelschutz- und Gebiete, die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen wurden. „Und eben diese FFH-Gebiete werden der Dreh- und Angelpunkt in der Begutachtung des Kraftwerksprojektes sein“, sagt die Amtsleiterin und verweist auf das „Verschlechterungsverbot“, das so festgeschrieben ist: „Die FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Verschlechterungen der NATURA 2000-Gebiete zu verhindern. Wirkt sich ein Projekt nicht nachteilig auf die Erhaltung eines Lebensraums aus, ist es zulässig. Kann ein Projekt zu erheblichen Beeinträchtigungen führen, so ist dieses grundsätzlich unzulässig. ...

Für Sabine Schlender ist fraglich, wie im Genehmigungsverfahren eine genaue Prognose zu den Auswirkungen des Kraftwerksbetriebes auf die Umgebung abgegeben werden kann. ...

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