31. Januar 2008

Ringstorff log (5)

Den Vorspann lesen Sie bitte im 1. Teil nach.

Hier weitere Auszüge aus dem WWF-Gutachten, dass sich besonders der Usedomer Obertouristiker Schulz durchlesen sollte:

• Der Antragsteller hat bei wesentlichen Luftschadstoffen nicht das gesetzlich geforderte „Worst-case“-Szenario erstellt. Die angenommenen Emissionen sind viel zu niedrig angesetzt. Dies gilt für alle Schwermetalle außer Quecksilber sowie im Besonderen für Benzo(a)pyren.
Benzo(a)pyren zeigt krebserzeugende PAK an (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe). Die tatsächlichen Emissionen der Stoffe können 8-fach höher liegen als im Antrag angenommen und werden üblicherweise im Worst-case-Szenario auch so hoch angesetzt.

• Die Konzentrationen an krebserzeugenden PAK in der Region würden sich im Worst-case-Szenarion verdoppeln und den Schutzwert zu 70 % ausschöpfen. Die Voraussetzungen für die Luftqualität in einem Seebad sind damit überschritten.

• Die in der bisherigen Rechnung durch das Kraftwerk entstehenden Emissionen führen auch zu wesentlich erhöhten Belastungen durch Schwermetalle, insbesondere Cadmium, Thallium und Nickel. In der Umgebung der Anlage wurde bisher eine Zusatzbelastung von bis zu 13,4 % des Schutzwertes für die menschliche Gesundheit errechnet. Auch diese Einträge belasten den Bodden und die Ostsee in erheblichem Maße.
Die bisherigen Cadmium-Einträge Deutschlands in die Ostsee können um das 5-fache der bisherigen Menge steigen (+500 kg jährlich). Die Dioxin- und Furan-Einträge können sich durch das Kraftwerk verdoppeln (+ 2 g jährlich). Auch diese Zusatzemissionen widersprechen der HELCOM-Konvention, die eine Minderung vorsieht.

• Die über ein halbes Jahr in Freest und Lubmin erhobenen Messwerte zeigten im Dezember 2006 sehr hohe Nickel-Konzentrationen im Staubniederschlag an beiden Stationen. Diese übertrafen um das 3-fache den im Jahresmittel geltenden Wert zum Schutz der Gesundheit. Gründe wurden nicht ermittelt.
An den übrigen 5 Monaten wurde ein
Viertel des Schutzwertes gemessen. Unzulässigerweise wurde in der Immissionsprognose daraufhin der Dezember-Wert bei der Berechnung der maximalen Belastung im nahen Umkreis nicht einbezogen.
Am
Standort der maximalen Belastung würde die Gesamtbelastung den Schutzwert ansonsten um 81 % ausschöpfen.

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