14. August 2007

Endlich ein richtig guter Aufmacher!

Darauf habe ich lange gewartet und nun freue ich mich, dass die OZ faktenreich über einen Skandal berichtete:
Hartz IV: Klagewelle überrollt die Gerichte
Allein in der ersten Jahreshälfte gingen bei den vier Sozialgerichten im Land über 700 Klagen mehr ein als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. ...
Endlich hat sich OZ-Redakteur AXEL MEYER des Themas angenommen und es war der Chefredaktion so wichtig, dass es Aufmacher auf der Titelseite wurde.
Der Text endet so:

Klagen gegen Hartz IV-Bescheide haben durchaus Aussicht auf Erfolg. ... Er schätzt, dass zwischen 25 und 50 Prozent der Klagen mit Teilerfolg für den Kläger beschieden würden.
Das heißt, jeder zweite bis vierte Alg 2-Bescheid wurde falsch berechnet und das zweieinhalb Jahre, nachdem das Hartz 4-Gesetz angewendet wird, ein schlechtes Zeugnis für die Mitarbeiter in den Argen.

2 Kommentare:

  1. Anonym15.8.07

    Hallo Herr Meyke,

    ich bin ´s mal wieder :)
    Es ist schön, dass es in der OZ endlich etwas gibt, was Sie gerne lesen, und dass Sie Herrn Meyer gute Arbeit attestieren.

    Aber entweder ich habe etwas falsch verstanden, oder Sie. Denn Sie zitieren korrekt aus dem Artikel von Axel Meyer mit den Worten "Er schätzt, dass zwischen 25 und 50 Prozent der Klagen mit Teilerfolg für den Kläger beschieden würden."

    Im Anschluss schreiben Sie: "Das heißt, jeder zweite bis vierte Alg 2-Bescheid wurde falsch berechnet (...)."
    Ich vermute, dass Sie sich dabei auf das oben angegebene Zitat beziehen.
    Dann aber ist ihre Schlussfolgerung meiner Ansicht nach falsch.
    Denn es ist lediglich die Rede davon, dass 25 bis 50 Prozent der Klagen insgesamt Aussicht auf Erfolg haben würden - nicht, dass auch tatsächlich 25 bis 50 Prozent der ALG-Empfänger geklagt haben oder in ihren Fällen falsch berechnet wurde.
    Man müsste also wissen, wie hoch die Anzahl der Klagen tatsächlich bzw. prozentual ist, um daraus dann die 25 bis 50 Porzent zu errechnen.

    Schöne Grüße

    Thomas Colshorn

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  2. Völlig richtig! Ich vergaß zu schreiben, dass jeder zweite bis vierte "vor Gericht gebrachte" Bescheid falsch war.
    Unbekannt bleibt jedoch, wie viele Bescheide fehlerhaft waren, aber zwischen Alg 2-Empfängern und Bescheid ausstellender Behörden direkt geklärt werden konnten. Das ist natürlich kein Thema für die OZ, denn gern geben die Argen solche Daten nicht heraus. Sie müssten Fehler eingestehen.

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