14. Juli 2006

Endlich!

Nach meinen Beobachtungen dauerte es mehr als anderthalb Jahre, ehe die OZ ausführlich über das Thema "Behörden prüfen Alg 2-Empfänger" ausgewogen berichtete.

Behörde überprüft ALG II-Empfänger daheim
Arbeitslose müssen Besuche von der Agentur für Arbeit hinnehmen. Die Visiten sind aber anzumelden und klar reglementiert.
... „Wenn jemand ohne Anmeldung vor der Tür steht, sollte man ihn nicht reinlassen“ ... Der Grund des Kontrollbesuchs sollte zudem klar benannt werden. Die Vermutung, „da könnte was sein“, reiche nicht. ... „Wenn jemand einen neuen Kühlschrank beantragt hat, kann nur geprüft werden, ob der alte kaputt ist“ ... Ein zusätzlicher Blick ins Bad oder ins Schlafzimmer, um z. B. eine eheähnliche Gemeinschaft nachzuweisen, sei unzulässig ... Andererseits verpflichtet das Gesetz ALG II-Bezieher zur Mitwirkung bei den verschärften Kontrollen. ... Vom 1. August an dürfen die Behörden Langzeitarbeitslose regelmäßig zu Hause anrufen. ... Frank Jäger von der BAG-SHI betont, dass Angerufene nicht zur sofortigen Auskunft verpflichtet sind. ...
Alles richtig! Doch warum musste über Monate hinweg Halbgewalktes oder ohne jede Kritik über Rechtswidriges berichtet werden?

Übrigens: Vom 1. Januar 2005 bis zum 31. Juli 2006 bestand und besteht keine Mitwirkungspflicht des Alg 2-Empfänger bei Hausbesuchen.

Was mich an dem heute erschienenen Artikel wundert: Mit keinem Wort wird erwähnt, dass die Datenschutzbeauftragten der Länder und der des Bundes auf die Rechtswidrigkeit mehrerer Veränderungen am Hartz 4-Gesetz hingewiesen haben und dass sich daraus die nächste Klagewelle entwickeln kann.

Zukünftig kann kein Redakteur behaupten, nichts gewusst zu haben:

Tacheles gewinnt IFG – Verfahren gegen die Bundesagentur für Arbeit

Das Klageverfahren auf Herausgabe der internen Verwaltungsanweisungen hat nun dank beherzter Positionierung des Düsseldorfer Sozialgerichtes zu einem Vertrag zwischen der Bundesagentur für Arbeit und Tacheles e.V. geführt. In diesem Verpflichtet sich die BA alle internen Verwaltungsanweisungen zum SGB II / SGB III im Internet zu veröffentlichen.

Hier die Internetadressen, unter denen die BA Dokumente zu finden sind:

Siehe meinen Kommentar!

1 Kommentar:

  1. Interne Regelungen bei der BA:
    http://www.arbeitsagentur.de/vam/vamController/CMSConversation/anzeigeContent?navId=102737&rqc=4&ls=false&ut=0
    Wissensdatenbank der BA:
    http://wdbfi.sgb-2.de
    bei Tacheles:
    http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/ALG_II/SGB_II_Durchfuehrungshinweise_Inhalt.aspxund:http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/ALG_II/SGB_III_Durchfuehrungshinweise_Inhalt.aspx
    bei Harald Thomé für Tacheles:
    http://www.harald-thome.de/media/files/Gesetzestexte%20SGB%20II%20+%20VO/WDB270405.pdf

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