Ein-Euro-Jobber halten alte Bundesstraße in Ordnung
Sogenannte Ein-Euro-Jobber eines Greifswalder Bildungsträgers sorgen zur Zeit dafür, dass die alte Bundesstraße 96 in Ordnung gehalten wird. Mit dieser Maßnahme, die über Mehraufwandsentschädigung (MAE)Wieder einmal wird kritikfrei berichtet, statt nachzuschauen, welche Bedingungen sog. Ein-Euro-Jobs erfüllen müssen:
bezahlt wird, werden die Straßenränder regelmäßig gemäht und Müll beseitigt, freut sich Kirchsdorfs Bürgermeisterin Gabriele Dörner
Voraussetzungen/ Anforderungen / Qualitätskriterien für Zusatzjobs nach § 16 Abs. 3 SGB II
Öffentliches Interesse / Gemeinnützigkeit
Im öffentlichen Interesse liegen ins besondere auch gemeinnützige Arbeiten. Als gemeinnützig gelten Arbeiten, die unmittelbar den Interessen der Allgemeinheit / des Allgemeinwohls auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet dienen.
Zusätzlichkeit Zusatzjobs sind zusätzlich, wenn sie ohne die Förderung nicht, nicht in diesem Umfang oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden könnten
Wettbewerbsneutralität
1) Im Zusammenhang mit der Einrichtung von Zusatzjobs dürfen bestehenden Unternehmen am Markt für Güter und Dienstleistungen keine Wettbewerbsnachteile entstehen.
2) Zusatzjobs dürfen reguläre Beschäftigungsverhältnisse nicht verdrängen oder beeinträchtigen. Die Schaffung neuer Arbeitsplätze darf nicht gefährdet oder verhindert werden
Arbeitsmarktpolitische Zweckmäßigkeit
Im Hinblick auf die Erfordernisse des regionalen Arbeitsmarktes sollten Zusatzjobs für erwerbsfähige Hilfebedürftige
• Hilfe zur Aufnahme einer Beschäftigung oder Ausbildung bieten (Verbesserung der individuellen Verwertbarkeit am Arbeits-/Ausbildungsmarkt
• eine zeitlich befristete Beschäftigung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen vorsehen
• die Sicherung und Erweiterung individueller Qualifikationen, Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten unterstützen
• möglichst hohe Flexibilität hinsichtlich der persönlichen Entwicklung ermöglichen (z.B. Wechsel von einer Arbeitsgelegenheit in eine andere)
(Hervorhebungen von mir)
Ist den Redakteuren klar, dass auf diese Weise an der B 96 der Niedriglohnsektor verbreitert wird, weil immer mehr Tätigkeiten immer schlechter oder gar nicht mehr bezahlt werden?
Glauben die fest angestellten Redakteure, dass sie vom Einkommensverlust verschont werden? Die Tarifverhandlungen für Redakteure an Tageszeitungen belegen das Gegenteil.
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