15. Januar 2006

Geleugnet und doch sofort zugegeben?

Aus einem Gerichtsbericht von G.P. in der Usedom-Peene-Zeitung:
Am 15. und 16. März 2005 hob ein ... Anklamer an Geldautomaten ... mit gestohlener EC-Karte und erschlichener Pin-Nummer je 500 Euro vom Konto einer Bekannten ab. ...
Leugnen half nicht. Der arbeitslose, bereits wegen Unterschlagung in vier Fällen und Diebstahl vorbestrafte Mann, der nichts besitzt und bei der Oma wohnt, gab auch sofort den Computerbetrug in Stralsund zu. ...
Wenn er den Betrug sofort zugab, leugnete er doch gar nicht. Also: Gab er den Betrug sofort zu oder leugnete er erst?
Wichtiger ist, dass in dem Bericht nicht zu erkennen ist, was die Arbeitslosigkeit mit der Tat zu tun hatte. Wenn kein Zusammenhang herstellbar ist, hat die berufliche Untätigkeit des Verurteilten nichts mit der Straftat zu tun. Wir werden sehen, ob der Presserat die Diskriminierung einer sozialen Gruppe erkennt.

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