22. März 2012

"Urheberrecht: Selbstbedienung der Verlage"

Über das sog. Leistungsschutzrecht, dass Presseverlage für die Nutzung von Inhalten beanspruchen wollen, habe ich reichlich Hinweise gegeben. Nun hat auch der NDR, Sendung Zapp, dazu einen Beitrag gesendet (Danke für den Tipp!), in dem u.a. am Beispiel des Madsack-Konzerns, zu dem die OZ gehört, gezeigt wird, dass nicht die Urheber der Leistung, sondern einzig die Vermittler, also die Verlage, die Einnahmen beanspruchen wollen.

Die rechtliche Wirrnis wird u.a. von Anwalt Thomas Stadler dargestellt.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.

Google